Eigner: Unterschied zwischen den Versionen

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* ''Alleineigentümer''  eines [[Einzelunternehmen]]s
 
* ''Alleineigentümer''  eines [[Einzelunternehmen]]s
 
* [[Anteilseigner]], [[Gesellschafter]] einer [[Gesellschaft]]
 
* [[Anteilseigner]], [[Gesellschafter]] einer [[Gesellschaft]]

Version vom 4. Dezember 2020, 04:59 Uhr

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Der Eigner ist derjenige dem das Bewertungsobjekt einen (finanziellen) Nutzen erbringt, der darüber verfügt. Er ist in der Regel auch der zivilrechtliche Eigentümer. Der Eigner kann auch der potenielle Erwerber (Käufer) des Bewertungsobjektes sein. In der Regel ist er auch das Bewertungssubjekt.

Arten:

Einzelnachweise

  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
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