Ertrag (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen
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* [[Ertrag (Rechnungswesen)]]: Die vermögensvermehrende Größe der [[Überschussermittlung]]. | * [[Ertrag (Rechnungswesen)]]: Die vermögensvermehrende Größe der [[Überschussermittlung]]. | ||
** Die [[Ertragslage]] (Teil der [[Generalnorm]] des [[externes Rechnungswesen|externen Rechnungswesens]]) bezieht sich jedoch auf den [[Erfolg]] (siehe auch [[Erfolgsanalyse]]). | ** Die [[Ertragslage]] (Teil der [[Generalnorm]] des [[externes Rechnungswesen|externen Rechnungswesens]]) bezieht sich jedoch auf den [[Erfolg]] (siehe auch [[Erfolgsanalyse]]). |
Version vom 8. Dezember 2020, 06:05 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Ertrag bezeichnet:
- Ertrag (Unternehmensbewertung): Die Basis des Ertragswertverfahrens variiert je nach Definition. Der Ertrag ist ein Saldengröße und nicht nur die vermögensvermehrende Größe des Rechnungswesens. Verstanden als Periodenerfolg entspricht er (je nach Art der steuerlichen Gewinnermittlung) dem Überschuss oder den Gewinn.
- Ertrag (Rechnungswesen): Die vermögensvermehrende Größe der Überschussermittlung.
- Die Ertragslage (Teil der Generalnorm des externen Rechnungswesens) bezieht sich jedoch auf den Erfolg (siehe auch Erfolgsanalyse).