Berliner Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
  
Das Berliner Verfahren beruht ursprünglich auf einer Verfügung des Berliner Oberfinanzpräsidenten ergänzend zu einer Anordnung des Reichsministers der Finanzen, welche in der Zeit von 1935-1955 angewendet wurden. Es wurde für die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne der steuerlichen Betrachtung des Unternehmens verwendet.  
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Das Berliner Verfahren beruht ursprünglich auf einer Verfügung des Berliner Oberfinanzpräsidenten ergänzend zu einer Anordnung des Reichsministers der Finanzen, welche in der Zeit von 1935-1955 angewendet wurden.<ref>Born (2003), S. 26</ref> Es wurde für die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne der steuerlichen Betrachtung des Unternehmens verwendet.<ref>[http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Unternehmensbewertg./Mittelwertverfahren-Berliner-Schweizer-und-Stuttgarter-Verfahren.html Controllingportal.de abgefragt 29.6.2016]</ref>
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== Berechnung ==
  
 
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Die Formel für diese Methode lautet: (Ertragswert + Substanzwert)/2
  
Der [[Ertragswert]] beruht auf Vergangenheitswerten, der Substanzwert basiert auf [[Reproduktionswerten]] und wurde aus der letzten Bilanz abgeleitet.'''richtiger Link'''
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== Weblinks ==
 
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[http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Unternehmensbewertg./Mittelwertverfahren-Berliner-Schweizer-und-Stuttgarter-Verfahren.html Controllingportal.de abgefragt 8.2.2016]  
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[http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Unternehmensbewertg./Mittelwertverfahren-Berliner-Schweizer-und-Stuttgarter-Verfahren.html Controllingportal.de abgefragt 29.6.2016]  
  
 
== Einzelnachweise==
 
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Version vom 29. Juni 2016, 17:14 Uhr

Das Berliner Verfahren bezeichnet ein Mittelwertverfahren, das wie alle Mittelwertverfahren kein betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren ist.

siehe auch-> Schweizer Verfahren, Stuttgarter Verfahren, Wiener Verfahren

Geschichte

Das Berliner Verfahren beruht ursprünglich auf einer Verfügung des Berliner Oberfinanzpräsidenten ergänzend zu einer Anordnung des Reichsministers der Finanzen, welche in der Zeit von 1935-1955 angewendet wurden.[1] Es wurde für die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne der steuerlichen Betrachtung des Unternehmens verwendet.[2]

Berechnung

Die Formel für diese Methode lautet: (Ertragswert + Substanzwert)/2

Der Ertragswert beruht auf Vergangenheitswerten, der Substanzwert basiert auf Reproduktionswerten und wurde aus der letzten Bilanz abgeleitet.

Literatur

Fachliteratur

  • Born (2003), S. 26

Unterlage(n)

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Controllingportal.de abgefragt 29.6.2016

Einzelnachweise