Betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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== Wissenschaftlich anerkannt durch Beachtung eines Fachgutachtens ==
 
== Wissenschaftlich anerkannt durch Beachtung eines Fachgutachtens ==
  
Sofern ein Fachgutachten '''Link?''' bei Verlautbarung dem Stand der Wissenschaften entsprach und regelmäßig aktualisiert wird, kann davon ausgegangen werden, dass ein Gutachten dem Stand der Wissenschaft entspricht, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.<ref>vgl. Hager (2013), S. 360</ref>
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Sofern ein [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung|Fachgutachten]] bei Verlautbarung dem Stand der Wissenschaften entsprach und regelmäßig aktualisiert wird, kann davon ausgegangen werden, dass ein Gutachten dem Stand der Wissenschaft entspricht, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.<ref>vgl. Hager (2013), S. 360</ref>
  
 
== Anerkannte Methoden in der Judikatur ==
 
== Anerkannte Methoden in der Judikatur ==
  
Der [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtshof_(Österreich) VwGH] fordert in seiner Judikatur, die Ermittlung des Unternehmenswertes nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode. (so zB Erk 23.3.2000, 97/15/0112).  
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Der [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtshof_(Österreich) VwGH] fordert in seiner Judikatur, die Ermittlung des Unternehmenswertes nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode. (so zB Erk 23.3.2000, 97/15/0112). Die in den [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung|Fachgutachten]] des Sachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KFS BW 1) dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung können als wissenschaftlich anerkannte Methoden angesehen werden.
Die in den [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung|Fachgutachten]] des Sachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KFS BW 1) dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung können als wissenschaftlich anerkannte Methoden angesehen werden.
 
  
 
== Liste der anerkannte Methoden ==
 
== Liste der anerkannte Methoden ==

Version vom 21. April 2016, 05:21 Uhr

nn vollständig, in Arbeit, (Residualgewinnn)

Eine betriebswirtschaftlich anerkannten Methode ist eine, nicht nur von einzelnen betriebswirtschaftlichen Fachautoren, anerkannte Bewertungsmethode. Ein Gutachten entspricht dem Stand der Wissenschaft, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.

Zur Anerkennung in der Wissenschaft

Bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungsmethode hat der Tatrichter einen gewissen Ermessensspielraum, woraus auch folgt, daß der Gerichtsgutachter diesen Ermessensspielraum hat. Der Gutachter hat sich bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungmethode an die betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Die gewählte Methode muss demnach (wenn auch nur von einer Minderheit) anerkannt sein.[1]

Wissenschaftlich anerkannt durch Beachtung eines Fachgutachtens

Sofern ein Fachgutachten bei Verlautbarung dem Stand der Wissenschaften entsprach und regelmäßig aktualisiert wird, kann davon ausgegangen werden, dass ein Gutachten dem Stand der Wissenschaft entspricht, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.[2]

Anerkannte Methoden in der Judikatur

Der VwGH fordert in seiner Judikatur, die Ermittlung des Unternehmenswertes nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode. (so zB Erk 23.3.2000, 97/15/0112). Die in den Fachgutachten des Sachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KFS BW 1) dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung können als wissenschaftlich anerkannte Methoden angesehen werden.

Liste der anerkannte Methoden

Anerkannte Bewertungsmethoden lt KFS BW 1 (2014):

Anerkannte Bewertungsmethoden lt IDW S1 (2008):

Daneben sind in der Literatur anerkannt:

Fraglich:


Literatur

Fachliteratur

Unterlage(n)


-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Piltz (1994), S. 127
  2. vgl. Hager (2013), S. 360
  3. Zu den Anwendungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Problemen siehe Hager (2014a), S 1122)
  4. WP-Handbuch II (2014), Rz. A 184ff
  5. Müller: "Realopitonsmodelle" in Petersen ua (2013) und Peemöller / Beckmann: "Realoptionsansatz“ in Peemöller (2012) und die jeweils angeführte Literatur
  6. Mit freundlicher Genehmigung Lexis Nexis http://www.lexisnexis.at