Fungibilität (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen

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== Vertretbarkeit ==
 
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Version vom 2. November 2022, 05:15 Uhr


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Fungibiliät bezeichnet

Vertretbarkeit

Vertretbarkeit (Fungibilität) (lat. fungibilis, „vertretbar“) ist die Eigenschaft von Gütern, nach Maßeinheit, Zahl oder Gewicht bestimmbar und deshalb innerhalb derselben Gattung durch andere Stücke gleicher Art, Menge und Güte austauschbar zu sein.[1]

Eine Sache ist vertretbar, wenn sie nach Verkehrsanschauung bloß nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt ist, nicht aber durch individuelle Merkmale.[2]

Mobilität

siehe auch-> Transaktionskosten

Unter Mobilität (Fungibilität) wird allgemein die Fähigkeit verstanden, die Eigentumsanteile an einer Gesellschaft zeitnah, sicher und ohne wesentliche Transaktionskosten veräußern zu können.[3]

Mobilitätsrisiko

Das Mobilitätsrisiko stellt einen Zuschag im Diskontierungszins für fehlende Fungibilität dar.

  • KFS/BW1 Rz. 102 beschränkt das Mobilitätsrisiko auf die Fälle einer begrenzten Behaltedauer.
  • KFS/BW1 E1 vom 27.11.2007 empfiehlt bei der objetivierten Wertermittlung statt einer Berücksichtigung im Zinssatz eine Prognose über den voraussichtlichen Veräußerungs- oder Beendigungszeitpunkt und die Höhe des zu erwartenden Liquidationswertes. Beim subjektiven Wert kann auf Wünsche des Auftraggebers rücksicht nehmen. *)
  • IDW S1 trifft keine Aussagen zum Mobilitätsrisiko. BStBK (2014) lehnt die Berücksichtigung eines Mobilitätsrisikos generell ab.[4]

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 102
  • KFS/BW 1 E1
  • BStBK (2014)

Fachliteratur

  • Bachl (2018), 54
  • Hager (2014a), 1131

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Fungibilität, abgefragt 10.1.2021
  2. Perner ua (2014), S. 409.
  3. BStBK (2014), Rz. 51
  4. Ballwieser ua (2014), S. 471.