Wirtschaftstreuhänder: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Februar 2021, 06:33 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Begriff Wirtschaftstreuhänder bezeichnet:
- den Gutachter:
- Der Wirtschaftstreuhänder wird in der Literatur als Synonym für den Gutachter verwendet, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;
- den freien Beruf des Wirtschaftstreuhänders (nunmehr Steuerberater] bzw. Wirtschaftsprüfer)
- diese sind in Österreich in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (nunmehr Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) zusammengeschlossen.
Mit der Namensänderung der Kammer wurde auch der Begriff Wirtschaftstreuhänder nicht mehr offiziell verwendet.
siehe auch-> Berater (Begriff)