Substanzwertverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. September 2024, 13:37 Uhr
Kurzinfo!
Der Substanzwert entspricht jenem Betrag, der notwendig wäre, um das Unternehmen „nachzubauen“. Dabei sind auch die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerte einzubeziehen. Es bildet die Kosten der Einzelbeschaffung (d.h. den Reproduktions- oder Rekonstruktionszeitwert) ab.[1] Es stellt somit ein Einzelbewertungsverfahren.
Der Substanzwert auf Reproduktionskosten ist keine anerkannte betriebswirtschaftliche Methode.
siehe auch-> Bewertungsverfahren, Einzelbewertungsverfahren
Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmung
Synonyme: für Reproduktionskosten: Reproduktionswert, Rekontruktionskosten
- Höhe des Wertes:
- Der Substanzwert entspricht den Reproduktionskosten, das ist der Aufwand um sie wieder anzuschaffen oder herzustellen (Neuwert) abzüglich der Wertminderung entsprechend dem tatsächlichen Alter, Erhaltungszustand des Wirtschaftsgutes (Zeitwert). Die Summe aller Zeitwerte bildet den Bruttosubstanzwert, nach Abzug aller Schulden ergibt sich der Nettosubstanzwert. [2]
- Umfang:
- Am einfachsten zu ermitteln ist der Substanzwert, wenn man sich auf die tatsächlich bilanzierten Wirtschaftsgüter beschränkt. Beim Teilreproduktionswert werden alle bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter erfasst. Der Vollreproduktionswert bezieht alle, auch die auch nicht bilanzierungsfähigen Werte (z.B. der geschätzten Ausgaben für den Neuaufbau der Organisation), mit ein.[3]
Der Substanzwert umfasst in der Praxis nur die einzeln bewertbaren Vermögensgegenstände des betriebsnotwendigen Vermögens .[4]
Beim Wiener Verfahren wird der Substanzwert auf Basis des Buchwertes der aktivierten Wirtschaftsgüter ermittelt.
Ermittlung
Buchwert | Teilreproduktionswert | Vollreproduktionswert | |
aktivierte Wirtschaftsgüter zu (historischen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
aktivierte Wirtschaftsgüter zu (aktuellen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||
+ | aktivierungsfähige (aber nicht aktivierte) Wirtschaftsgüter zu (aktuellen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||
+ | nicht aktivierungsfähige Wirtschaftsgüter zu (aktuellen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||
= | Wirtschaftsgüter (zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten) | Wirtschaftsgüter (zu aktuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten = Neuwert) | Wirtschaftsgüter (zu aktuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten = Neuwert) |
- | Wertminderung (ordentliche u außerordentliche) |
Wertminderung (ordentliche u außerordentliche) |
Wertminderung (ordentliche u außerordentliche) |
= | Wirtschaftsgüter (zu Buchwert) Bruttosubstanzwert |
Wirtschaftsgüter (zu Zeitwert) Bruttosubstanzwert |
Wirtschaftsgüter (zu Zeitwert) Bruttosubstanzwert |
- | Schulden | Schulden | Schulden |
= | Nettosubstanzwert zu Buchwert | Nettosubstanzwert zu Teilreproduktionskosten | Nettosubstanzwert zu Vollreproduktionskosten |
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 26 KFS/BW 1 (2014)
- Rz. 6, 170 ff IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Bachl (2015), 10
- Barthel (1995)
- Ihlau ua (2013), 62 f
- Mandl / Rabel (1997), 46 ff, 275 ff
- WPH-Edition (2018), Rz. A 163 ff
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
Weblinks
- Substanzwertverfahren bei Wikipedia, abgefragt: 18.1.2017