Stakeholder: Unterschied zwischen den Versionen

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Es werden unterschieden:<ref>Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Stakeholder Wikipedia, Stichwort: Stakeholder], abgefragt 8.9.2021.</ref>
 
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* ''Externe Stakeholder'': [https://de.wikipedia.org/wiki/Kunde Kunden], [https://de.wikipedia.org/wiki/Lieferant Lieferanten], [https://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%A4ubiger Gläubiger], Staat, Gesellschaft  
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* ''Externe Stakeholder'': [[Kunde]]n, [https://de.wikipedia.org/wiki/Lieferant Lieferanten], [https://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%A4ubiger Gläubiger], Staat, Gesellschaft  
  
 
Den externen Interessenten werden Schutzmechanismen insbesondere die [[Stakeholder#Corporate-Governance|Corporate-Governance]] zu teil.
 
Den externen Interessenten werden Schutzmechanismen insbesondere die [[Stakeholder#Corporate-Governance|Corporate-Governance]] zu teil.

Version vom 24. November 2022, 14:11 Uhr

Kurzinfo!

Als Stakeholder (Anspruchsgruppe) wird eine Person oder Gruppe bezeichnet, die ein berechtigtes Interesse am Verlauf oder Ergebnis einer unternehmerischen Tätigkeit haben.[1]

Arten

Es werden unterschieden:[2]

Den externen Interessenten werden Schutzmechanismen insbesondere die Corporate-Governance zu teil.

Bedeutung

Beim Stakeholder-Ansatz hat die Unternehmensführung nicht nur die Interessen der Eigner (Shareholder), sondern aller Anspruchsgruppen, ohne deren Unterstützung das Unternehmen nicht überlebensfähig wäre, zu berücksichtigen. [3]

Corporate-Governance

Corporate Governance (deutsch: Grundsätze der Unternehmensführung) ist der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen zum Wohlwollen aller relevanten Anspruchsgruppen (= Stakeholder). Als Stakeholder-Ansatz (alle Anspruchsgruppen) geht er über den enger gefassten Shareholder-Ansatz (Anspruchsgruppe Anteilseigner) hinaus, umfasst diesen aber.[4]

Der Ordnungsrahmen wird maßgeblich durch Gesetzgeber und Eigentümer bestimmt. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat und der Unternehmensführung.

Österreich

Die Regeln der Corporate-Governance finden sich in § 243c UGB und ausführlich im Corporate-Governance-Kodex.

Der österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat den österreichischen Corporate-Governance-Kodex erstellt. Will ein Unternehmen an der Wiener Börse notiert sein, muss es zustimmen, diesen Kodex einzuhalten. Der Kodex enthält:

  • L-Regeln: sind aus verschiedenen Gesetzen kopiert, daher ohnehin verbindlich (Law),
  • C-Regeln: wenn ein Unternehmen abweicht, muss es das begründen (comply or explain), die „Höchststrafe“ ist, dass das Unternehmen die Börsenzulassung verliert, und
  • R-Regeln: Empfehlungen ohne besondere Auswirkungen für einen Betrieb, der die Regel nicht einhält (recommend).

International

Literatur

Gesetz

§ 243c UGB

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Stakeholder, abgefragt 8.9.2021.
  2. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Stakeholder, abgefragt 8.9.2021.
  3. Vgl. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Stakeholder-Ansatz, abgefragt 8.9.2021.
  4. Wikipedia, Stichwort: Corporate Governance, abgefragt 8.9.2021.
  5. Kauf bei www.oecd-ilibrary.org, abgefragt 8.9.2021.
  6. Online bei Bundesanzeiger, abgefragt 8.9.2021.
  7. Fundstellen bei Wikipedia, Stichwort: Sarbanes-Oxley Act, abgefragt 8.9.2021.