Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen''' sind zu verstehen:<ref>Mandl / Rabel (2006), S. 103.</ref>
 
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* [[Käufer|käuferseitig]]: Ertragsteuerersparnisse aus einem erhöhten [https://de.wikipedia.org/wiki/Abschreibung Abschreibungspotenzial]] (= [[Tax Amortization Benefit]] aus aufgedeckten [[Stille Reserve|stillen Reserven]] und [[Firmenwert]]komponenten .
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* [[Käufer|käuferseitig]]: Ertragsteuerersparnisse aus einem erhöhten [[Abschreibung|Abschreibungspotenzial]] (= [[Tax Amortization Benefit]] aus aufgedeckten [[Stille Reserve|stillen Reserven]] und [[Firmenwert]]komponenten .
  
 
Werden hingegen [[Verlustvortrag|steuerliche Verlustvorträge]] des [[Bewertungsobjekt]]s nach der Übernahme z.B. durch [[Umgründungen]] einer Verwertung durch den Käufer zugänglich gemacht, liegen keine transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen vor, da die Verwertung der Verlustvorträge - neben dem Unternehmenserwerb an sich - weitere Maßnahmen erfordern.<ref>Mandl / Rabel (2006), S. 103.</ref>
 
Werden hingegen [[Verlustvortrag|steuerliche Verlustvorträge]] des [[Bewertungsobjekt]]s nach der Übernahme z.B. durch [[Umgründungen]] einer Verwertung durch den Käufer zugänglich gemacht, liegen keine transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen vor, da die Verwertung der Verlustvorträge - neben dem Unternehmenserwerb an sich - weitere Maßnahmen erfordern.<ref>Mandl / Rabel (2006), S. 103.</ref>
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Bei Ermittlung eins [[Objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Wertes]] sind sie unbeachtlich. Bei [[Fair Value]]-Ermittlungen sind sie zu berücksichtigen.
 
Bei Ermittlung eins [[Objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Wertes]] sind sie unbeachtlich. Bei [[Fair Value]]-Ermittlungen sind sie zu berücksichtigen.

Version vom 13. Juli 2022, 04:10 Uhr

Kurzinfo!

Während Transaktionskosten und transaktionsbedingte Ertragsteuerwirkungen bei der Ermittlung eines subjektiven Unternehmenswerts zu berücksichtigen sind, ist dies bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts nur dann geboten, wenn sich dieses Erfordernis aus rechtlichen Vorgaben oder aus dem Auftrag ergibt.[1]

siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Transaktion

Transaktionskosten

siehe auch-> Mobilität

Transaktionskosten sind die Kosten, die in Verbindung mit dem Kauf bzw. Verkauf des Unternehmens(anteiles) anfallen.[2]

Transaktionsbedingte Ertragsteuerwirkungen

Unter transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen sind zu verstehen:[3]

Werden hingegen steuerliche Verlustvorträge des Bewertungsobjekts nach der Übernahme z.B. durch Umgründungen einer Verwertung durch den Käufer zugänglich gemacht, liegen keine transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen vor, da die Verwertung der Verlustvorträge - neben dem Unternehmenserwerb an sich - weitere Maßnahmen erfordern.[4]

Tax Amortization Benefit (TAB)

Tax Amortization Benefit (TAB) sind Ertragsteuerersparnisse aus einem erhöhten Abschreibungspotenzial aus aufgedeckten stillen Reserven und Firmenwertkomponenten.

Bei Ermittlung eins objektivierten Wertes sind sie unbeachtlich. Bei Fair Value-Ermittlungen sind sie zu berücksichtigen.

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 29 f;

Fachliteratur

  • Baldauf / Pummerer (2006);
  • Mandl / Rabel (2006), S. 103;
  • Pummerer (2015), S. 146 ff;

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Mandl / Rabel (2006), S. 103.
  2. Vgl. Mandl / Rabel (2006), S. 103.
  3. Mandl / Rabel (2006), S. 103.
  4. Mandl / Rabel (2006), S. 103.