Transaktionsbeteiligte: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „'''Kurzinfo!''' An Transaktionen sind zumindest zwei Beteiligte mit unterschiedelichen Interessen involviert: * Transaktionsbeteiligte#Übertragender|…“) |
(→Übernehmender) |
||
Zeile 41: | Zeile 41: | ||
<small> </small> <u></u> <!-- --> | <small> </small> <u></u> <!-- --> | ||
− | Der '''Übernehmende''' ist potentieller [[Eigner]] ([[Anteilseigner]]) des [[Bewertungsobjekt]]es, dessen (finanzieller) [[Nutzen]] bisher dem [[Übertragenden]] zustand. Er übernimmt überlässt das Bewertungsobjekt auf Basis eines [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeschäft Rechtsgeschäftes]. | + | Der '''Übernehmende''' ist potentieller [[Eigner]] ([[Anteilseigner]]) des [[Bewertungsobjekt]]es, dessen (finanzieller) [[Nutzen]] bisher dem [[Übertragender|Übertragenden]] zustand. Er übernimmt überlässt das Bewertungsobjekt auf Basis eines [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeschäft Rechtsgeschäftes]. |
* ''Käufer, Erwerber'': bei [[Kauf]], [[Tausch]] | * ''Käufer, Erwerber'': bei [[Kauf]], [[Tausch]] | ||
* ''Geschenknehmer'': bei [[Schenkung]] | * ''Geschenknehmer'': bei [[Schenkung]] | ||
+ | |||
+ | Der Begriff Käufer kann auch auf andere Übertragungen angewandt werden (zB Kauf von [[Gut|Gütern]]), er ist dabei nicht deckungsgleich mit [[Konsument]] oder [[Kunde]]. | ||
+ | |||
+ | ''siehe dazu-> [[Kunde]]'' | ||
<!-- == Literatur == --> | <!-- == Literatur == --> |
Aktuelle Version vom 12. November 2022, 05:24 Uhr
Kurzinfo!
An Transaktionen sind zumindest zwei Beteiligte mit unterschiedelichen Interessen involviert:
- Übertragender: Veräußerer (Verkäufer) und
- Übernehmender: Erwerber (Käufer).
Weiters können beteiligt sein:
- Banken, insbes. Investmentbanken.
Die Transaktionsbeteiligten haben in der Regel unterschiedliche Ziele, Interessen und Risiken.
Inhaltsverzeichnis
Übertragender
Der Übertragende ist Eigner (Anteilseigner) des Bewertungsobjektes, dessen (finanzieller) Nutzen bisher ihm zusteht. Er überlässt das Bewertungsobjekt auf Basis eines Rechtsgeschäftes dem Übernehmenden
- gegen Entgelt oder
- unentgeltlich.
Arten (zB):
- Anbieter: bei Angebot,
- Veräußerer, Verkäufer: bei Verkauf, Tausch,
- Geschenkgeber, Schenker: bei Schenkung
Die Überlegungen des Veräußerers bestimmen die Veräußererposition.
Übernehmender
Der Übernehmende ist potentieller Eigner (Anteilseigner) des Bewertungsobjektes, dessen (finanzieller) Nutzen bisher dem Übertragenden zustand. Er übernimmt überlässt das Bewertungsobjekt auf Basis eines Rechtsgeschäftes.
Der Begriff Käufer kann auch auf andere Übertragungen angewandt werden (zB Kauf von Gütern), er ist dabei nicht deckungsgleich mit Konsument oder Kunde.
siehe dazu-> Kunde
Weblinks
- Erwerb bei Wikipedia, abgefragt 2.10.2022;
- Käufer bei Wikipedia, abgefragt 2.10.2022;
- Kaufvertrag bei Wikipedia, abgefragt 2.10.2022;
- Kaufvertrag (Deutschland) bei Wikipedia, abgefragt 2.10.2022;
- Transaktion (Wirtschaft) bei Wikipedia, abgefragt 2.10.2022;
- Transaktion bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 2.10.2022;
- Veräußerung bei Wikipedia, abgefragt 2.10.2022;