APV-Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Beim '''Adjusted Present Value-Verfahren (APV-Verfahren)''' wird zunächst der [[Wert des Gesamtkapitals|Marktwert des Gesamtkapitals]] unter der Prämisse der vollständigen Eigenfinanzierung aus dem [[Free-Cash-Flow]] ermittelt. Dabei kommt der Zinssatz des unverschuldeten Betriebes '''wieso nicht Zinssatz des unverschuldeten Eigenkapitals?''' zur Anwendung. Aus diesem Barwert und dem Marktwert des [[nicht betriebsnotwendiges Vermögen|nicht betriebsnotwendigen Vermögens]] wird der Marktwert des unverschuldeten Unternehmens ermittelt. Dazu kommt die Erhöhung des Marktwertes durch die steuerliche Absetzbarkeit der Fremdkapitalzinsen („[[Tax Shield]]“). Nach Abzug des verzinslichen Fremdkapitals erhält man den [[Wert des Eigenkapitals|Marktwert des Eigenkapitals]].
 
Beim '''Adjusted Present Value-Verfahren (APV-Verfahren)''' wird zunächst der [[Wert des Gesamtkapitals|Marktwert des Gesamtkapitals]] unter der Prämisse der vollständigen Eigenfinanzierung aus dem [[Free-Cash-Flow]] ermittelt. Dabei kommt der Zinssatz des unverschuldeten Betriebes '''wieso nicht Zinssatz des unverschuldeten Eigenkapitals?''' zur Anwendung. Aus diesem Barwert und dem Marktwert des [[nicht betriebsnotwendiges Vermögen|nicht betriebsnotwendigen Vermögens]] wird der Marktwert des unverschuldeten Unternehmens ermittelt. Dazu kommt die Erhöhung des Marktwertes durch die steuerliche Absetzbarkeit der Fremdkapitalzinsen („[[Tax Shield]]“). Nach Abzug des verzinslichen Fremdkapitals erhält man den [[Wert des Eigenkapitals|Marktwert des Eigenkapitals]].

Version vom 22. Januar 2017, 16:15 Uhr

Kurzinfo!

Beim Adjusted Present Value-Verfahren (APV-Verfahren) wird zunächst der Marktwert des Gesamtkapitals unter der Prämisse der vollständigen Eigenfinanzierung aus dem Free-Cash-Flow ermittelt. Dabei kommt der Zinssatz des unverschuldeten Betriebes wieso nicht Zinssatz des unverschuldeten Eigenkapitals? zur Anwendung. Aus diesem Barwert und dem Marktwert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens wird der Marktwert des unverschuldeten Unternehmens ermittelt. Dazu kommt die Erhöhung des Marktwertes durch die steuerliche Absetzbarkeit der Fremdkapitalzinsen („Tax Shield“). Nach Abzug des verzinslichen Fremdkapitals erhält man den Marktwert des Eigenkapitals.

Das APV-Verfahren ist ein DCF-Verfahren. Es stellt ein Bruttoverfahren dar. Es handelt sich um eine betriebswirtschaftlich anerkannte Bewertungsmethode.

siehe auch-> Bewertungsverfahren


Formel

Barwert der Free Cash-Flows bei Kapitalsierung mit r(EK)u
+ Marktwert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens
= Marktwert des unverschuldeten Unternehmens
+ Marktwerterhöhung durch Fremdfinanzierung
= Marktwert des Gesamtkapitals des verschuldeten Unternehmens
- Marktwert des verzinslichen Fremdkapitals
= Marktwert des Eigenkapitals

Abkürzungen: r(EK)u = Eigenkapitalkosten für das unverschuldete Unternehmen

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 43ff KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 136f IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2011), 12, 49
  • Ihlau ua (2013), 54
  • Mandl / Rabel (1997), 41f, 372ff
  • Drukarczyk / Schüler (2016), 100, 161ff
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 164 f., 187 ff., 303

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)


Weblinks