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Mitunter kann es für die Bewertung erforderlich sein, das [[Bewertungsobjekt ]] in mehrere Bewertungseinheiten zu zerlegen. Diese sollten hinsichtlich der Entwicklungschancen und Risiken homogen sein.<ref>vgl. Bachl (2015), 6</ref> | Mitunter kann es für die Bewertung erforderlich sein, das [[Bewertungsobjekt ]] in mehrere Bewertungseinheiten zu zerlegen. Diese sollten hinsichtlich der Entwicklungschancen und Risiken homogen sein.<ref>vgl. Bachl (2015), 6</ref> | ||
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Bei der Bewertung von Unternehmen (Konzernen) mit mehreren, stark unterschiedlichen Geschäftsfeldern empfiehlt es sich oftmals, die für die Bewertung erforderlichen Kapitalmarktdaten für die einzelnen Geschäftsfelder abzuleiten. Vielfach ist es nämlich leichter, börsennotierte Vergleichsunternehmen für die einzelnen Sparten zu finden, als für das gesamte Unternehmen. Es werden dabei zunächst die einzelnen Geschäftsfelder bewertet und danach durch Addition der Einzelwerte der Gesamtwert des Unternehmens (Konzerns) ermittelt.<ref>Bachl (2015), 6</ref>'''kürzen''' | Bei der Bewertung von Unternehmen (Konzernen) mit mehreren, stark unterschiedlichen Geschäftsfeldern empfiehlt es sich oftmals, die für die Bewertung erforderlichen Kapitalmarktdaten für die einzelnen Geschäftsfelder abzuleiten. Vielfach ist es nämlich leichter, börsennotierte Vergleichsunternehmen für die einzelnen Sparten zu finden, als für das gesamte Unternehmen. Es werden dabei zunächst die einzelnen Geschäftsfelder bewertet und danach durch Addition der Einzelwerte der Gesamtwert des Unternehmens (Konzerns) ermittelt.<ref>Bachl (2015), 6</ref>'''kürzen''' | ||
− | Bei der Abgrenzung | + | Bei der Abgrenzung der Bewertungseinheit ist die Gesamtheit aller zusammenwirkenden Bereiche eines Unternehmens, wie z.B. Beschaffungs- und Absatzbeziehungen bzw. -märkte, Forschung und Entwicklung, Organisation, Finanzierung und Management zu erfassen, da alle Unternehmensbereiche gemeinsam zu den zukünftigen finanziellen Überschüssen beitragen (Gesamtbewertung). Die Bewertungseinheit muss nicht mit der rechtlichen Abgrenzung des Unternehmens identisch sein.<ref>Rz. 18 IDW S1 (2008)</ref> |
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Version vom 31. Januar 2017, 06:31 Uhr
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Bewertungseinheit ist der hinsichtlich von Chancen und Risiken homogene Teil eines Bewertungsobjektes.
Mitunter kann es für die Bewertung erforderlich sein, das Bewertungsobjekt in mehrere Bewertungseinheiten zu zerlegen. Diese sollten hinsichtlich der Entwicklungschancen und Risiken homogen sein.[1]
Bei der Bewertung von Unternehmen (Konzernen) mit mehreren, stark unterschiedlichen Geschäftsfeldern empfiehlt es sich oftmals, die für die Bewertung erforderlichen Kapitalmarktdaten für die einzelnen Geschäftsfelder abzuleiten. Vielfach ist es nämlich leichter, börsennotierte Vergleichsunternehmen für die einzelnen Sparten zu finden, als für das gesamte Unternehmen. Es werden dabei zunächst die einzelnen Geschäftsfelder bewertet und danach durch Addition der Einzelwerte der Gesamtwert des Unternehmens (Konzerns) ermittelt.[2]kürzen
Bei der Abgrenzung der Bewertungseinheit ist die Gesamtheit aller zusammenwirkenden Bereiche eines Unternehmens, wie z.B. Beschaffungs- und Absatzbeziehungen bzw. -märkte, Forschung und Entwicklung, Organisation, Finanzierung und Management zu erfassen, da alle Unternehmensbereiche gemeinsam zu den zukünftigen finanziellen Überschüssen beitragen (Gesamtbewertung). Die Bewertungseinheit muss nicht mit der rechtlichen Abgrenzung des Unternehmens identisch sein.[3]
siehe auch-> [[]]
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 18 ff IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Bachl (2011), 6
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 46 ff
Unterlage(n)
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise
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