Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Krise (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen

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''Krise'' jede Situation in einem Mitgliedstaat oder einem Drittland, in der ein Schadensereignis eingetreten ist, welches deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinausgeht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen erheblich gefährdet oder einschränkt, eine erhebliche Auswirkung auf Sachwerte hat oder lebensnotwendige Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erforderlich macht; eine Krise liegt auch vor, wenn das Eintreten eines solchen Schadensereignisses als unmittelbar bevorstehend angesehen wird; bewaffnete Konflikte und Kriege sind Krisen im Sinne dieser Richtlinie.<ref>Art. 1 Z 10 RL 2009/81/EG [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009L0081]. In Österreich umgesetzt durch § 3 Z 21 BVergGVS [https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2012/10/P3/NOR40207150].</ref>
 
''Krise'' jede Situation in einem Mitgliedstaat oder einem Drittland, in der ein Schadensereignis eingetreten ist, welches deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinausgeht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen erheblich gefährdet oder einschränkt, eine erhebliche Auswirkung auf Sachwerte hat oder lebensnotwendige Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erforderlich macht; eine Krise liegt auch vor, wenn das Eintreten eines solchen Schadensereignisses als unmittelbar bevorstehend angesehen wird; bewaffnete Konflikte und Kriege sind Krisen im Sinne dieser Richtlinie.<ref>Art. 1 Z 10 RL 2009/81/EG [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009L0081]. In Österreich umgesetzt durch § 3 Z 21 BVergGVS [https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2012/10/P3/NOR40207150].</ref>
  
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 19.5.2023.</ref>
 
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Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 19.5.2023.</ref>
 
 
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== Literatur ==
 
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Version vom 25. Juni 2023, 17:37 Uhr

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Begriff (lö)

ok 

Krise (gr. "krísis" = Entscheidung, entscheidende Wendung, Bezug zu gr "krínein" = kritisch)[1] bezeichnet eine über einen gewissen (längeren) Zeitraum anhaltende massive Störung des gesellschaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen Systems. Krisen bergen gleichzeitig auch die Chance zur (aktiv zu suchenden qualitativen) Verbesserung.[2] Nimmt die Entwicklung einen dauerhaft negativen Verlauf, so spricht man von einer Katastrophe eigenes Kap hier oder eigenes Lema (wörtlich in etwa „Niedergang“).

Kises wird in den Wirtschaftswissenschaften in verschiedenen Bedeutungen verwendet:

Daneben sind politische Krisen von Bedeutung. Legistisch wird Krise folgendermaßen definiert:

Legaldefinition

(zT) ok 

Krise jede Situation in einem Mitgliedstaat oder einem Drittland, in der ein Schadensereignis eingetreten ist, welches deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinausgeht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen erheblich gefährdet oder einschränkt, eine erhebliche Auswirkung auf Sachwerte hat oder lebensnotwendige Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erforderlich macht; eine Krise liegt auch vor, wenn das Eintreten eines solchen Schadensereignisses als unmittelbar bevorstehend angesehen wird; bewaffnete Konflikte und Kriege sind Krisen im Sinne dieser Richtlinie.[3]

Literatur

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Duden, Stichwort: Krise, abgefragt 19.5.2023.
  2. Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Krise, abgefragt 19.5.2023.
  3. Art. 1 Z 10 RL 2009/81/EG [1]. In Österreich umgesetzt durch § 3 Z 21 BVergGVS [2].

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