Objektivierter Unternehmenswert: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
<!--Hager, Obj. Wert--> | <!--Hager, Obj. Wert--> | ||
Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes sind oft die dahinterstehenden Normen zu beachten, die Wertermittlung weist auch eine starke Nähe zum Marktwert auf.<!--Hager, Obj. Wert--> | Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes sind oft die dahinterstehenden Normen zu beachten, die Wertermittlung weist auch eine starke Nähe zum Marktwert auf.<!--Hager, Obj. Wert--> | ||
+ | |||
+ | Der objektivierte Unternehmenswert basiert auf dem zum Bewertungsstichtag vorhandenen Unternehmenskonzept.Der Grad der gebotenen [[Typisierung]] auf Investorebene ist abhängig von rechtlichen Vorgaben.'''kürzen'''<ref>Bachl (2015), 9</ref> | ||
Bei Erstellung des objektivierten Unternehmenswertes wird der [[Gutachter]] als [[Gutachter#Neutraler_Gutachter|neutraler Gutachter]] tätig. | Bei Erstellung des objektivierten Unternehmenswertes wird der [[Gutachter]] als [[Gutachter#Neutraler_Gutachter|neutraler Gutachter]] tätig. | ||
Zeile 13: | Zeile 15: | ||
* ''Marktwert:'' Dient der Ermittlung eines potentiellen Marktpreises. <!--Hager, Obj. Wert--> | * ''Marktwert:'' Dient der Ermittlung eines potentiellen Marktpreises. <!--Hager, Obj. Wert--> | ||
+ | Der Begriff des objektivierten Unternehmenswertes ist im theoretischen Schrifttum insgesamt nicht unumstritten. Die Kritiker wenden zu Recht ein, dass hier kein realer, sondern ein fiktiver Wert ermittelt | ||
+ | werde, der mit dem theoretischen Konzept des stets subjektbezogenen Wertes nichts gemein habe. Die Bewertungspraxis hingegen sieht im objektivierten Wert einen tragbaren Kompromiss zwischen betriebswirtschaftlicher Bewertungstheorie einerseits und den von der Rechtsprechung wesentlich geprägten Erfordernissen der normorientierten Bewertung (vgl dazu ausführlich ]) andererseits.'''kürzen'''<ref>Bachl (2015), 9 unter Verweis auf Bachl (2006), 16 f | ||
+ | </ref> | ||
''siehe auch-> [[Bewertungszweck]]'' | ''siehe auch-> [[Bewertungszweck]]'' | ||
Zeile 26: | Zeile 31: | ||
* Wollny (2010) | * Wollny (2010) | ||
− | * Bachl ( | + | * Bachl (2006), 16 f |
+ | * Bachl (2015), S. 12f | ||
* Aschauer / Purtscher (2011), S. 102 f | * Aschauer / Purtscher (2011), S. 102 f | ||
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 18 ff | * WP-Handbuch II (2014), Rz. A 18 ff |
Version vom 4. Februar 2017, 06:38 Uhr
in Arbeit, Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite
Der objektivierte Unternehmenswert ist ein typisierter Zukunftserfolgswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und -risiken, der finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie der sonstigen Einflussfaktoren ergibt.[1]
Der objektivierte Unternehmenswert stellt einen von den Wertvorstellungen eines individuellen Bewerters weitgehend unabhängigen Wert dar. Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes sind oft die dahinterstehenden Normen zu beachten, die Wertermittlung weist auch eine starke Nähe zum Marktwert auf.
Der objektivierte Unternehmenswert basiert auf dem zum Bewertungsstichtag vorhandenen Unternehmenskonzept.Der Grad der gebotenen Typisierung auf Investorebene ist abhängig von rechtlichen Vorgaben.kürzen[2]
Bei Erstellung des objektivierten Unternehmenswertes wird der Gutachter als neutraler Gutachter tätig.
Arten:
- Normwert: bei der Unternehmensbewertung sind gesetzliche Vorgaben zu beachten, die auch zu einer Abweichung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen führen können.
- Marktwert: Dient der Ermittlung eines potentiellen Marktpreises.
Der Begriff des objektivierten Unternehmenswertes ist im theoretischen Schrifttum insgesamt nicht unumstritten. Die Kritiker wenden zu Recht ein, dass hier kein realer, sondern ein fiktiver Wert ermittelt werde, der mit dem theoretischen Konzept des stets subjektbezogenen Wertes nichts gemein habe. Die Bewertungspraxis hingegen sieht im objektivierten Wert einen tragbaren Kompromiss zwischen betriebswirtschaftlicher Bewertungstheorie einerseits und den von der Rechtsprechung wesentlich geprägten Erfordernissen der normorientierten Bewertung (vgl dazu ausführlich ]) andererseits.kürzen[3]
siehe auch-> Bewertungszweck
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 16-18 KFS BW 1 (2014)
- Rz. 12 IDW S 1 (2008)
Fachliteratur
- Wollny (2010)
- Bachl (2006), 16 f
- Bachl (2015), S. 12f
- Aschauer / Purtscher (2011), S. 102 f
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 18 ff
Unterlage(n)
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise