Bruttoverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 6. Oktober 2024, 07:01 Uhr
Bei den Bruttoverfahren (Entity-Ansatz, Entity-Verfahren) wird vorerst der Wert des Gesamtkapitals aus der Sicht der Eigen- und Fremdkapitalgeber bestimmt. Danach wird durch Abzug des Wertes des verzinslichen Fremdkapitals der Wert des Eigenkapitals ermittelt.[1]
Bruttoverfahren weisen eine höhere Transparenz auf, da zuerst ein Entity-Wert berechnet wird, der den operativen Wert des Unternehmens abbildet. Durch die Gegenüberstellung des Entity-Werts mit dem Marktwert des Fremdkapitals wird dann unmittelbar deutlich, inwiefern der Wert des operativen Geschäfts des zu bewertenden Unternehmens den Marktwert des Fremdkapitals abdeckt. Dieser Befund ist beispielsweise für Unternehmen in der Krise oder bei Transaktionen nützlich, bei denen die Höhe des Fremdkapitals gestaltbar ist und bis zum Transaktionsstichtag noch Veränderungen unterliegt.[2]
Marktwert des Gesamtkapitals | |
- | Marktwert des Fremdkapitals |
= | Marktwert des Eigenkapitals |
Inhaltsverzeichnis
Arten
Zu den Bruttoverfahren gehören:
siehe auch-> Bewertungsmethoden, Kapitalwertverfahren, Nettoverfahren
Literatur
Fachgutachten
- KFS/BW 1 (2014) Rz. 32f,
Fachliteratur
- Bachl (2015), 11 f,
- Fleischer / Hüttemann (2015), 256 f
- Ihlau ua (2013),42
siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: "Bewertungsmethoden – Eine Übersicht", Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Okt. 2024;