Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Bewertung (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen

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Um die mit einer Unternehmensbewertung verbundenen hohen Kosten zu reduzieren, wurden von den [[Standardsetter]]n Empfehlungen für [[vereinfachte Wertfindung]]en erstellt.
 
Um die mit einer Unternehmensbewertung verbundenen hohen Kosten zu reduzieren, wurden von den [[Standardsetter]]n Empfehlungen für [[vereinfachte Wertfindung]]en erstellt.
  
Die [[steuerliche Bewertungsmethode|steuerlichen Bewertungsmethoden]]  
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Die [[steuerliches Bewertungsverfahren|steuerlichen Bewertungsverfahren]]  
 
* [[vereinfachtes Ertragswertverfahren]]
 
* [[vereinfachtes Ertragswertverfahren]]
 
* [[Wiener Verfahren]]
 
* [[Wiener Verfahren]]

Version vom 23. Februar 2024, 05:50 Uhr

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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Unter Bewertung versteht man Verfahren zur Bestimmung des Werts von Gütern oder Handlungsalternativen. Die Höhe des Wertansatzes richtet sich nach dem Zweck oder Anlass der Bewertung. [1]

Arten:

Um die mit einer Unternehmensbewertung verbundenen hohen Kosten zu reduzieren, wurden von den Standardsettern Empfehlungen für vereinfachte Wertfindungen erstellt.

Die steuerlichen Bewertungsverfahren

stellen ebenfalls eine vereinfachte Wertfindung, bei der jedoch auch die Bewertungsmethode vereinfacht ist.

Literatur

Unterlage(n)


Weblinks

Einzelnachweise

[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Wert]]