Risikozuschlagsmethode: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Beim [[Subjektiver Unternehmenswert|subjektiven Unternehmenswert]] sind für das [[Ertragswertverfahren]] auch individuellen Verhältnisse und Vorgaben zulässig.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 50 und Hager (2014a), S. 1128.</ref> | ||
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Version vom 30. Oktober 2024, 04:34 Uhr
Kurzinfo!
Bei der Risikozuschlagsmethode (Zinszuschlagsmethode) wird das erhöhte Risiko durch Zuschläge beim Diskontierungszinssatz berücksichtigt.
Sie stellt ein Verfahren zur Verdichtung der Unsicherheit dar.
siehe auch-> Sicherheitsäquivalenzmethode
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Die Risikozuschlagsmethode ist national und international gebräuchlich.[1]
Risikozuschlag
Durch den Risikozuschlag auf den Basiszinssatz (sicherer Zinssatz) wird die Vergleichbarkeit von Bewertungsobjekt und sicherer Anlage hergestellt.
Zuschlagermittlung:
- subjektiv (individuell )
- auf vertraglichen, gesetzlichen Vorgaben oder
- kapitalmarktorientiert
Die Ermittlung des Risikozuschlages ist beim objektivierten Unternehmenswert ausschließlich auf Basis kapitalmarkttheoretischer Modelle zulässig.[2]
Beim subjektiven Unternehmenswert sind für das Ertragswertverfahren auch individuellen Verhältnisse und Vorgaben zulässig.[3]
Literatur
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz. 100 f;
- IDW S1 Rz. 89 f;
Fachliteratur
- Aschauer / Purtscher (2011), S. 85ff,
- Bachl (2018), S. 38,
- Ballwieser (2011), S. 81,
- Mandl / Rabel (1997), S. 226ff
- WP-Handbuch II (2014), Tz. A 321,
Unterlage(n)
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur