Wirtschaftstreuhänder: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Wirtschaftstreuhänder''' bezeichnet:
* den [[Gutachter]]: in der Literatur wird oft statt Gutachter vom Wirtschaftstreuhänder gesprochen, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;  
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* den [[Gutachter]]: Zu unrecht wird in der Literatur oft statt Gutachter vom Wirtschaftstreuhänder gesprochen, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;  
 
* den freien Beruf des [https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftstreuh%C3%A4nder Wirtschaftstreuhänders], diese sind in Österreich in der [[Kammer der Wirtschaftstreuhänder]] zusammengeschlossen.
 
* den freien Beruf des [https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftstreuh%C3%A4nder Wirtschaftstreuhänders], diese sind in Österreich in der [[Kammer der Wirtschaftstreuhänder]] zusammengeschlossen.

Version vom 15. September 2017, 05:40 Uhr


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Begriff Wirtschaftstreuhänder bezeichnet: