Wirtschaftstreuhänder: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. September 2017, 06:28 Uhr
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Begriff Wirtschaftstreuhänder bezeichnet:
- den Gutachter:
- Der Wirtschaftstreuhänder wird in der Literatur als Synonym für den Gutachter verwendet, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;
- den freien Beruf des Wirtschaftstreuhänders,
- diese sind in Österreich in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zusammengeschlossen.