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Version vom 24. Februar 2015, 14:54 Uhr
nn vollständig, ??? nn verlinkt, (fehlende Links eintragen) ???
Der Bewertungsprozess von der Auftragserteilung zur Gutachtenserstellung enthält vier fixe Punkte deren Abänderung zu einer Änderung des Gutachtens führt:
- Bewertungsobjekt (Gegenstand der Bewertung)
- Bewertungssubjekt (Person auf den die Bewertung abzielt)
- Bewertungsanlass (konkreter Grund der Bewertung) und
- Bewertungsstichtag
Daneben gibt es zwei abgeleitete Begriffe:
- Bewertungszweck (dieser wird aus dem Anlass abgeleitet, eine falsche Ableitung stellt einen Verfahrensfehler dar)
- Gutachter (seine Funktion wird aus dem Bewertungszweck abgeleitet. Idealtypischerweise sollten zwei Gut-achter denselben Wert errechnen. In der Praxis kommt das leider nicht vor.)[1]
Der Gutachter muss, dann eine dem Bewertungszweck entsprechende Bewertungsmethode wählen. Die für die Durchführung notwendigen Daten erheben, plausiblisieren und den Unternehmenswert berechnen und diesen plausibiisieren. Das Ergebnis wird in einem Unternehmensbewertungsgutachten dargestellt.
Literatur
Fachliteratur
- Hager: "Grundbegriffe" Datei:Grundbegriffe.pdf
Einzelnachweise
- ↑ Hager: Grundbegriffe, 1