Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise: Unterschied zwischen den Versionen
(→Stand der Wissenschaft (15.10.2017)) |
(→Stand der Wissenschaft (15.10.2017)) |
||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
=== Stand der Wissenschaft (15.10.2017) === | === Stand der Wissenschaft (15.10.2017) === | ||
+ | |||
+ | https://de.wikipedia.org/wiki/Stand_der_Wissenschaft | ||
+ | |||
aus Hager 2013 360: | aus Hager 2013 360: | ||
Version vom 15. Oktober 2017, 10:28 Uhr
- Kommentarzeichen:
- Fußnote:einfach:
- Kleine Schrift: NN
- Einzelreferenz[1]
- Referenzname[2]
- Weitere Verwendung Name[2]
Inhaltsverzeichnis
- 1 Neu (mit Dat)
- 1.1 Stand der Wissenschaft (15.10.2017)
- 1.2 technischer Bewertungsstichtag (15.10.2017)
- 1.3 Bilanzbegriffe (9.10.2017)
- 1.4 BDU (9.10.2017)
- 1.5 Vermögen (8.10.2017)
- 1.6 notwendiges Betriebsvermögen (7.10.2017)
- 1.7 Funktion der Diskontierung (13.9.2017)
- 1.8 Eigen-, Fremd-, Gesamtkapital- (18.9.2017)
- 1.9 Fortführungsphase (16.9.2017)
- 1.10 Fortführungswert (16.9.2017)
- 1.11 Verbundberücksichtigungsprinzip (13.9.2017)
- 1.12 Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen
- 2 Länger Offen - versteckt (mit Dat)
- 3 Erledigt (mit Link)
- 4 Verweis Muster
- 5 Einzelnachweise
Neu (mit Dat)
nach Datum absteigend sortiert, nach 6 Monaten zu länger offen
Stand der Wissenschaft (15.10.2017)
https://de.wikipedia.org/wiki/Stand_der_Wissenschaft
aus Hager 2013 360:
3.4.1. Stand der Wissenschaft – Fachgutachten
Die Unternehmensbewertung als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre erfährt laufend Veränderungen, die insb in den letzten Jahren rasend schnell erfolgen. Es wird daher keinem Sachverständigen möglich sein, alle aktuellen Entwicklungen zu überblicken. ME kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das Gutachten dem Stand der Wissenschaft entspricht, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert. Dazu wird man aber von den Fachgutachten erwarten müssen, dass sie einigermaßen regelmäßig aktualisiert werden. 46) 46) Vgl dazu die berechtigte Kritik des UFS Salzburg zB in RV/34-S/03 vom 19. 8. 2003, wonach KFS/BW 1 vom 20. 12. 1989 (vormals Fachgutachten Nr 74) für das Jahr 2000 als veraltet anzusehen war.
Wird auf ein Fachgutachten verwiesen, muss dieses wegen der Nachvollziehbarkeit der Finanzverwaltung vollständig zugänglich sein. Ist dies nicht der Fall, wird der Steuerpflichtige dieses zur Verfügung stellen müssen.
technischer Bewertungsstichtag (15.10.2017)
Fällt der Bewertungsstichtag nicht mit dem Ende eines Geschäftsjahres zusammen wird meist ein technischer Bewertungsstichtag gewählt und der Wert von diesem auf den tatsächlichenn Stichtag übergeleitet. auf Unterlage Bewertugnsstichtag warten ev eigene Unterlage erstellen
Bilanzbegriffe (9.10.2017)
NOPLAT
BDU (9.10.2017)
- Grundsätze ordnungsmäßiger Planung
- Grundsätze ordnungsmäßiger Markenbewertung
Vermögen (8.10.2017)
https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gen_(Wirtschaft)
Arten:
- Eigenkapital
- Fremdkapital
- Gesamtkapital
Kapital nicht Vermögen
Rechnungswesen
- Betriebsvermögen
- notwendiges Betriebsvermögen
- gewillkürtes Betriebsvermögen
- Privatvermögen
In UBW:
- betriebsnotwendiges Vermögen
- nicht betriebsnotwendiges Vermögen
notwendiges Betriebsvermögen (7.10.2017)
Entspricht nicht Hinweis betriebsnotwendiges Vermögen
Ev Übersicht Vermögensarten Rechnungswesen und Einordung UBW
Funktion der Diskontierung (13.9.2017)
eigenes Lemma oder zu Diskontierung, Kapitalwertverfahren
fehlende Links eintragen, beachte Barwert
Die Diskontierung nimmt eine finanzmathematische und eine ökonomische Funktion einf. synsonym Funktion der Diskontierung wahr:[3]
- Ökonomisch bildet der Diskontierungszins die beste verdrängte alternative Mittelanlage ab, stellt also die Opportunitätskosten des Käufers/Verkäufers dar. Dabei sollten die Diskontierungszinsen zukunftsorientiert ermittelt werden.
- Finanzmathematisch ermöglicht die Diskontierung einen Vergleich von unterschiedlichen Zahlungsströmen, d.h. von zukünftigen Erträgen oder Cash-Flows, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten beliebige Ausprägungen annehmen können, also unterschiedlich groß sein können. Dabei kommt dem „Zeitwert des Geldes" eine erhebliche Bedeutung zu. So ist ein bestimmter Geldbetrag heute mehr wert als in der Zukunft.
Literatur: Fleischer / Hüttemann (2015), S. 93 f
Eigen-, Fremd-, Gesamtkapital- (18.9.2017)
Bisher Fremdkapital Verweis auf Marktwert des Fremdkapitals.
Erklären:
- EK FK
- Unterschied EK Marktwert FK
- Unterschied FK verzinsliches FK?
Fortführungsphase (16.9.2017)
- link auf Rentenphase ändern und Weiterleitungsseite
- (Unternehmensdauer, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Terminal Value, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Mehrphasenmodell) bei: Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Rentenphase
Fortführungswert (16.9.2017)
link auf Rentenphase ändern und Weiterleitungsseite
- link auf Rentenphase ändern oder Begriffseite
- (Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Nicht_betriebsnotwendiges_Vermögen) bei: Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Rentenphase
Hinweis Ertragswert = Fortführungswert
Verbundberücksichtigungsprinzip (13.9.2017)
(ex GoB) Bücher: Fleischer / Hüttemann (2015), S. 99,
Verbund- oder Synergieeffekte beschreiben eine Veränderung des zukünftigen 26 Ertrags (oder Cashflows), die durch einen Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen entstehen und größer sind als die Summe der zukünftigen Erträge (oder Cashflows) der Unternehmen auf stand alone Basis. Das Verbundberücksichtigungsprinzip stellt ebenfalls einen Grundsatz ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung dar; eine Nichtberücksichtigung von Verbundeffekten wäre als Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung zu werten.1 Der IDW S 1 2008 unterscheidet zwischen echten und unechten Synergieeffekten. Hiernach sind unechte Synergieeffekte „dadurch gekennzeichnet, dass sie sich ohne Durchführung der dem Bewertungsanlass zugrunde liegenden Maßnahme realisieren lassen." Fleischer / Hüttemann (2015), S. 99
Synergieeffekte schreiben, dort diesen Text einfügen und Verbundberücksichtigungsprinzip als Weiterleitung.==> Bisher weiterleitung zu GoU
Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen
• Baldauf / Pummerer: „Transaktionsbedingte Ertragsteuern bei der Bewertung personenbezogener Unternehmen“, RWZ 2006/77 • Mandl / Rabel: „Gegenüberstellung der neuen Fachgutachten IDW S 1 und KFS BW 1“, RWZ 2006/33 • Wagner: „Unterschiedliche Wirkungen bewertungsbedingter und transaktionsbedingter latenter Ertragsteuern“, WPg 2008, 834 • Pummerer: „Unternehmensbewertung für KMU“, Linde 2015 zitiert: Pummerer (2015), S. 146 ff;
Länger Offen - versteckt (mit Dat)
nach Datum sortiert, nach 12 Monaten nur Stichwort, Rest versteckt
Erledigt (mit Link)
alphabetisch
- Barwert
- Gesamtbewertungsprinzip
- Kapitalwertprinzip
- Liquidationstest
- Marktwert
- Marktwertvergleich
- Subjektivitäts-, Typisierungs- und Objektivierungsprinzip (bei Objektivierter_Unternehmenswert eingebaut)
- Synonyme
- Wirtschaftstreuhänder
- Zukunftsbezogenheitsprinzip
Verweis Muster
Benutzer:Peter Hager/Musterseite