Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diskontierungszinssatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Übersicht gilt für den [[Objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Wert]]. Für den [[Subjektiver Unternehmenswert|subjekiven Unternehmenswert]] sind <s>zT</s> Ausnahmen vorgesehen:
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Die Übersicht gilt für den [[Objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Wert]]. Bei der Ermittlung eines [[Subjektiver Unternehmenswert|subjekiven Unternehmenswert]] wird der Diskontierungssatz durch die individuellen Verhältnisse bzw Vorgaben des jeweiligen Bewertungssubjekts bestimmt. <ref>Rz. 113 KFS BW 1</ref>
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Diskontierungssatz:<ref>Rz. 113 KFS BW 1</ref>
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* individuelle Renditevorgaben '''Link'''
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* Renditeerwartung der besten Alternative
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* Kapitalmarktdaten abgeleitete Renditen
  
 
== NN ==
 
== NN ==

Version vom 20. Oktober 2017, 06:29 Uhr

zuerstdie einzelnen Zinssätzeausarbeiten, dann erst veröffentlichen nn vollständig, in Arbeit, Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite

Der Diskontierungszinssatz ist jener Zinssatz der als Barwertfaktor die künftigen finanziellen Überschüsse zum Barwert überleitet.

Übersicht

Der Diskontierungszinssatz setzt sich aus mehreren Variablen zusammen. Je nach Bewertungsverfahren sind verschiedene Zinssätze bei der Diskontierung zu verweinden. Angewandt werden:

  1. Ertragswertverfahren: Eigenkapitalzins des verschuldeten Betriebes Begriff inkonsistent
  2. DCF-Verahren

Hinsichtlich Tax-Shield kommen in Frage:[1] zu Literaturliste: Enzinger (2014): Enzinger, Konsistenz der Bewertungsergebnisse, Vortrg am Forum Unternehmensbewertung 2014, (Vortragsfolien)

  • risikoloser Zins - Zufluss hat die selbe Sicherheit wie ein Gläubiger mit bestem Rating, wird nicht mehr vertreten
  • Fremdkapitalzinssatz/Fremdkapitalkosten,
  • Renditeforderung der Eigenkapitalgeber für das unverschuldete Unternehmen (idR)

Abweichung Entscheidungswert

Die Übersicht gilt für den objektivierten Wert. Bei der Ermittlung eines subjekiven Unternehmenswert wird der Diskontierungssatz durch die individuellen Verhältnisse bzw Vorgaben des jeweiligen Bewertungssubjekts bestimmt. [2]

Diskontierungssatz:[3]

  • individuelle Renditevorgaben Link
  • Renditeerwartung der besten Alternative
  • Kapitalmarktdaten abgeleitete Renditen

NN

Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2015),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt:

Einzelnachweise

  1. Enzinger (2014), S. 205 ff)
  2. Rz. 113 KFS BW 1
  3. Rz. 113 KFS BW 1
math ev lö
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
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