Normwert: Unterschied zwischen den Versionen
K (→Einzelnachweise) |
|||
Zeile 51: | Zeile 51: | ||
[[Kategorie:Steuerrecht]] | [[Kategorie:Steuerrecht]] | ||
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]--> | [[Kategorie:Unternehmensrecht]]--> | ||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− |
Version vom 18. März 2018, 14:47 Uhr
Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise lö nn vollständig, in Arbeit, Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite
Unter einem Normwert versteht man einen Wert der durch eine (gesetzliche) Norm vorgegeben ist. Der Inhalt des Wertes ist durch das Gesetz fixiert. Aufgrund der expliziter rechtlichen Vorgaben kann es bei der Wertermittlung auch zu einem Abweichen von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kommen.[1]
siehe auch-> normorientierte Unternehmensbewertung
Inhaltsverzeichnis
Arten
- Steuerrecht
- Fremdvergleichswert (§ 6 Z 6 EStG)
- Gemeiner Wert i.S.d. § 10 Abs. 2 BewG
- Teilwert i.S.d. § 12 BewG
- Verkehrswert
- fiktive Anschaffungskosten i.S.d. des § 16 EStG 1988
- Unternehmensrecht
- Internationale Bilanzierung
Literatur
Fachliteratur
- Aschauer / Purtscher (2011), S. 2014f
- Großfeld (2012), Rz. 160 ff
Unterlage(n)
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Aschauer / Purtscher (2011, S. 105)