Bewertungszweck: Unterschied zwischen den Versionen

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(Literatur: Zweckadäquanz zu Bewertungsanlass)
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'''Zweckadäquanz bezeichnet lt Aschauer / Purtscher die Übereinstimmung des Bewertungszwecks mit dem Bewertungsanlass'''
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Der '''Bewertungszweck''' stellt die systematische Zusammenfassung von Bewertungsanlässen dar.<ref>vgl. Hager: Grundbegriffe, S. 3</ref> Die Vielzahl von möglichen [[Bewertungsanlass|Bewertungsanlässen]] werden aus systematischen Gründen zu Bewertungszwecken zusammengefasst. Diese sind für die
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[[Bewertungszweck#Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks|Wertermittlung]] und die [[Funktion der Gutachters]] maßgeblich.<ref>vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 100f</ref>
  
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''siehe auch-> [[Bewertungsprozess]]''
Der '''Bewertungszweck''' stellt die systematische Zusammenfassung von Bewertungsanlässen dar.<ref>vgl. Hager: Grundbegriffe, S. 3</ref> Die Vielzahl von möglichen [[Bewertungsanlass|Bewertungsanlässen]] werden aus systematischen Gründen zu Bewertungszwecken zusammengefasst. Diese sind für die '''LINK'''
 
[[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Bewertungszweck#Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks|Wertermittlung]] und die [[Funktion der Gutachters]] maßgeblich.<ref>vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 100f</ref>
 
 
 
''siehe auch-> <!--[[Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks]],--> [[Bewertungsprozess]]''
 
  
 
== Arten ==
 
== Arten ==
  
Die Fachgutachten unterscheiden:<ref>Rz. 15 KFS BW 1 (2014)</ref>
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Die Fachgutachten unterscheiden:<ref>Rz. 15 KFS/BW 1 (2014)</ref>
 
* [[Subjektiver Unternehmenswert]]
 
* [[Subjektiver Unternehmenswert]]
 
* [[Objektivierter Unternehmenswert]]
 
* [[Objektivierter Unternehmenswert]]

Version vom 27. Februar 2015, 16:47 Uhr

Der Bewertungszweck stellt die systematische Zusammenfassung von Bewertungsanlässen dar.[1] Die Vielzahl von möglichen Bewertungsanlässen werden aus systematischen Gründen zu Bewertungszwecken zusammengefasst. Diese sind für die Wertermittlung und die Funktion der Gutachters maßgeblich.[2]

siehe auch-> Bewertungsprozess

Arten

Die Fachgutachten unterscheiden:[3]


Bedeutung

Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks

Die Aufgabenstellung für die Unternehmensbewertung ist allein aus dem mit der Bewertung verbundenen Zweck abzuleiten. Dieser bestimmt die Vorgangsweise bei der Unternehmensbewertung, insbesondere die Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens und die Annahmen hinsichtlich Planung und Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse.[4]

Funktion des Gutachters

Diese bestimmt sich in Österreich aus dem Bewertungszweck.


Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 15 – 21 KFS/BW 1 (2014)
  • RZ. 9,10 u 41 IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 100ff
  • Hager: Grundbegriffe, S. 3f
  • WP-Handbuch II (2014), Tz. A 45


Einzelnachweise

  1. vgl. Hager: Grundbegriffe, S. 3
  2. vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 100f
  3. Rz. 15 KFS/BW 1 (2014)
  4. Rz. 22 KFS/BW1 (2014)

siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur