Prämissen der Unternehmensbewertung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Abwicklungsprämisse)
Zeile 1: Zeile 1:
 
'''Seite aus [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise]] lö'''
 
'''Seite aus [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise]] lö'''
'''nn vollständig''', '''in Arbeit''', '''Kurzinfo!''' '''[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links|nn verlinkt]], (fehlende Links eintragen)''', '''kein Link auf diese Seite'''
+
'''Kurzinfo!''' '''[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links|nn verlinkt]], (fehlende Links eintragen)'''
  
  
Zeile 22: Zeile 22:
 
* Im Rahmen der Ermittlung des Liquidationswerts ist von einer begrenzten Abwicklungsdauer auszugehen.  
 
* Im Rahmen der Ermittlung des Liquidationswerts ist von einer begrenzten Abwicklungsdauer auszugehen.  
 
* Das Unternehmen wird nicht mehr als [[Gesamtbewertungsprinzip|Ganzes]] (Unternehmenseinheit) bewertet, sondern nach Maßgabe der festzulegenden [[Zerschlagungsintensität]] in (kleinere) Bewertungs- bzw. Verwertungseinheiten ([[Einzelbewertungsverfahren|Einzelbewertung]]).  
 
* Das Unternehmen wird nicht mehr als [[Gesamtbewertungsprinzip|Ganzes]] (Unternehmenseinheit) bewertet, sondern nach Maßgabe der festzulegenden [[Zerschlagungsintensität]] in (kleinere) Bewertungs- bzw. Verwertungseinheiten ([[Einzelbewertungsverfahren|Einzelbewertung]]).  
* [[Synergieeffekt]]e sind unbeachtlich.
+
* [[Synergie]]effekte sind unbeachtlich.
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==

Version vom 20. Februar 2019, 06:05 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen)


Für die Unternehmensbewertung sind 2 Prämissen zu beachten:

  • Fortführungsprämisse
  • Abwicklungsprämisse

Fortführungsprämisse

fe Verweis

Der Unternehmenswert beruht auf den zukünftigen finanziellen Überschüssen (Zukunftsbezogenheitsprinzip). Dabei wird unterstellt, dass das Unternehmen fortgeführt wird. Nur unterbestimmten Voraussetzungen wird davon abgegangen (vgl. Liquidationswert).

Die Fortführungsprämisse sie ist für den Fortführungswert (ermittelt nach DCF-, oder Ertragswertverfahren) maßgeblich.

Abwicklungsprämisse

fe Verweis

Bei Ermittlung des Liquidationswertes wird der Wert des Vermögens durch eine (fiktive) Liquidation ermittelt.[1]

Aus der Abwicklungsprämisse folgt:[2]

  • Im Rahmen der Ermittlung des Liquidationswerts ist von einer begrenzten Abwicklungsdauer auszugehen.
  • Das Unternehmen wird nicht mehr als Ganzes (Unternehmenseinheit) bewertet, sondern nach Maßgabe der festzulegenden Zerschlagungsintensität in (kleinere) Bewertungs- bzw. Verwertungseinheiten (Einzelbewertung).
  • Synergieeffekte sind unbeachtlich.

Literatur

Empfehlungen

  • KFS/BW1 E8

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bertl u.a. (2018)
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 99
  • Kasperzak / Bastini (2015)
  • Ruiz de Vargas / Zöllner (2015)

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Vgl. KFS E8 Rz. 16
  2. Vgl. Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung (2019), Rz. 17


  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Prämissen_der_Unternehmensbewertung&oldid=6581