Kapitalgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Aktiengesellschaft (AG)''' ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in [[Aktie]]n zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten zu haften.<ref>§ 1 AktG</ref>
 
Eine '''Aktiengesellschaft (AG)''' ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in [[Aktie]]n zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten zu haften.<ref>§ 1 AktG</ref>

Version vom 19. Oktober 2020, 04:15 Uhr

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Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: 

Die Kapitalgesellschaft ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts, deren Mitglieder einen gemeinsamen meist wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Sie ist eine juristische Person.[1] links ex Gesellschaft holen

Wichtig ist das Trennungsprinzip link? und die Drittorganschaft Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, sie können daher nur durch ihre Organe handeln.

Durch die begrenzte Haftung seiner Mitglieder gibt es bei Kapitalgesellschaften viele Gläubigerschutzbestimmungen.

Arten

In Österreich zugelassene Rechtsformen:

Rechtsformen anderer Länder[2] alphabetisch sortiert Abfragedatum angleichen

]

Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten zu haften.[4]

Die Aktiengesellschaft besteht aus drei Organen: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.

Die Bedeutung der Aktiengesellschaft beruht weniger in der Zahl der Unternehmen, sondern im Umstand dass Aktien an Börsen gehandelt werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • Weiterleitung: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Stammeinlagen auf das in Geschäftsanteile zerlegte Stammkapital beteiligt sind, ohne dass die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.[5]

Organe der GmbH sind Geschäftsführer, [1]][6] und Generalversammlung.

Rieder / Huemer (2016), S. 229 führen auch den Abschlussprüfer als Organ an.

Organe

  • Weiterleitung: ev Aufsichtsrat, Geschäftsführung, Vorstand, Hauptversammlung, Generalversammlung, Beirat

zu KapGes Kapitalgesellschaften haben Organe für die Leitung (AG: Vorstand, GmbH: Geschäftsführer) wiki die Kontrolle (Aufsichtsrat) wiki und die Versammlung der Mitglieder (AG: Hauptversammlung, GmbH: Generalversammlung wiki ME nicht zutreffend ist Einstufung des Abschlussprüfers wiki als Organ.

Es gibt:

  • obligatorische (verpflichtende) Organe
    • AG: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung,
    • GmbH: Geschäftsführer, Generalversammlung
  • fakultative (freiwillige) Organe
    • AG: Beirat
    • GmbH: idR Aufsichtsrat [7]

Größenklassen

§ 221 UGB regelt die Größenklasse von Kapitalgesellschaften, diese gelten auch für verdeckte Kapitalgesellschaften. Die Abgrenzung erfolgt bei Überschreiten von zwei der drei Grenzen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren und tritt im Folgejahr ein.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlös[8] Arbeitnehmer[9] Bemerkung
Kleinstkapitalgesellschaften 350 TEUR 700 TEUR 10 keine Investmentunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften
Kleine Kapitalgesellschaft 5 MEUR 10 MEUR 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaften 20 MEUR 40 MEUR 250
Große Kapitalgesellschaften bei Überschreiten von 2 der drei Grenzen Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 189a Z 1)

[10] [11]

Rechnungswesen

Viele Bestimmungen des externen Rechnungswesesens gelten nur Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften (sogenannte verdeckte Kapitalgesellschaften) und sind zumeist von Größenkriterien abhängig.

Dies betrifft:

[12] [13]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd [14] [15]

Literatur

Gesetz

  • AktG
  • GmbHG
  • UGB

Fachliteratur

  • Artmann ua (2015)
  • Artmann ua (2016)
  • Kastner ua (1990)
  • Rieder / Huemer (2016)

* Bachl (2018),

  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Unterlage(n)

  • Hager: Bewertungsobjekt, Stand Oktober 2020

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,

Weblinks

NN bei Wikipedia], abgefragt: 12.10.2020

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Kapitalgesellschaft, abgefragt 11.10.2020
  2. Eine sehr vollständige Liste findet sich auf Wiki.en, Stichwort: List of legal entity types by country, abgefragt 11.10.2020
  3. Kann je nach Bundesstaat als Kapital- oder Personengesellschaft ausgestaltet sein.
  4. § 1 AktG
  5. Rieder / Huemer (2016), S. 229
  6. Bei Überschreiten bestimmter Grenzen obligatorisch, § 29 GmbHG
  7. Zur Aufsichtsratspflicht vgl. Wikipedia, Stichwort: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich), abgefragt 12.10.2020
  8. In zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  9. Im Jahresdurchschnitt
  10. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  11. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  12. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Kapitalgesellschaft&oldid=11238