Angebot: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. November 2020, 19:30 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Das Angebot bezeichnet:
- Angebot (VWL): Angebot ist in der Volkswirtschaftslehre die Menge jeder Art von Gütern und Dienstleistungen, die Wirtschaftssubjekte zu einem bestimmten Preis im Tausch gegen Geld oder andere Güter und Dienstleistungen als Verkäufer auf einem Markt abzusetzen bereit sind. Dem Angebot steht die Nachfrage gegenüber. [1]
- Angebot (BWL): Mit dem Angebot oder einer Offerte reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist, Produkte zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen.[2]
- Anbot: Das Angebot (rechtlich: Antrag) ist im Zivilrecht eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist. Durch Erklärung einer wirksamen Annahme kommt der Vertrag zustande.[3]
siehe auch-> Nachfrage
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Angebot (Volkswirtschaftslehre), abgefragt 27.10.2020
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Angebot (Betriebswirtschaftslehre), abgefragt 27.10.2020
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Angebot (Recht), abgefragt 27.10.2020