Nettoverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
K |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | |||
− | |||
Bei den '''Nettoverfahren''' wird der [[Wert des Eigenkapitals]] direkt durch [[Diskontierung]] der den Unternehmenseignern zufließenden künftigen finanziellen Überschüsse ([[ Flow-to-Equity|Flows to Equity]]) ermittelt.<ref>vgl. Rz. 33 KFS BW 1 (2014)</ref> | Bei den '''Nettoverfahren''' wird der [[Wert des Eigenkapitals]] direkt durch [[Diskontierung]] der den Unternehmenseignern zufließenden künftigen finanziellen Überschüsse ([[ Flow-to-Equity|Flows to Equity]]) ermittelt.<ref>vgl. Rz. 33 KFS BW 1 (2014)</ref> | ||
Version vom 16. November 2015, 05:55 Uhr
Bei den Nettoverfahren wird der Wert des Eigenkapitals direkt durch Diskontierung der den Unternehmenseignern zufließenden künftigen finanziellen Überschüsse (Flows to Equity) ermittelt.[1]
Zu den Nettoverfahren gehören
siehe auch-> Bewertungsmethoden, Bruttoverfahren
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 33 KFS/BW 1 (2014)
siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Rz. 33 KFS BW 1 (2014)