Subjektiver Unternehmenswert: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei der subjektiven Wertermittlung wird das Unternehmen aus Sicht eines konkreten Investors unter Berücksichtigung seiner speziellen Verhältnisse und Handlungsmöglichkeiten bewertet.<ref>Vgl. Bachl (2018), 11</ref> Die Wertfindung unterliegt keinen Beschränkungen. | Bei der subjektiven Wertermittlung wird das Unternehmen aus Sicht eines konkreten Investors unter Berücksichtigung seiner speziellen Verhältnisse und Handlungsmöglichkeiten bewertet.<ref>Vgl. Bachl (2018), 11</ref> Die Wertfindung unterliegt keinen Beschränkungen. | ||
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:Darunter versteht man den Bezug des Unternehmenswertes auf den konkreten Eigentümer. Sie ist das Merkmal des subjektiven Unternehmenswertes.<ref>Vgl. Moxter (1990), S. 24</ref> | :Darunter versteht man den Bezug des Unternehmenswertes auf den konkreten Eigentümer. Sie ist das Merkmal des subjektiven Unternehmenswertes.<ref>Vgl. Moxter (1990), S. 24</ref> |
Version vom 29. November 2020, 06:49 Uhr
Der subjektive Unternehmenswert ist ein Entscheidungswert in dem die subjektiven Vorstellungen und persönlichen Verhältnisse sowie sonstige Gegebenheiten (zB Synergieeffekte) des Bewertungssubjekts einfließen. Für einen potentiellen Käufer bzw Verkäufer soll dieser Wert die relevante Preisober- bzw Preisuntergrenze aufzeigen. [1]
Bei Ermittlung eines subjektiven Unternehmenswertes wird der Gutachter als Berater tätig.
siehe auch-> Bewertungszweck, Objektivierter Unternehmenswert, Schiedswert
Inhaltsverzeichnis
Anknüpfung und Wertfindung
Bei der subjektiven Wertermittlung wird das Unternehmen aus Sicht eines konkreten Investors unter Berücksichtigung seiner speziellen Verhältnisse und Handlungsmöglichkeiten bewertet.[2] Die Wertfindung unterliegt keinen Beschränkungen.
Anteilsbewertung
Die Bewertungsprinzipien sind auch bei der Anteilsbewertung zu beachten. Beim subjektiven Wert müssen die Summe der Anteilswerte nicht dem Gesamtwert des Unternehmens entsprechen.
Arten der Subjektivität
- Eigentümerbezogenheit
- Darunter versteht man den Bezug des Unternehmenswertes auf den konkreten Eigentümer. Sie ist das Merkmal des subjektiven Unternehmenswertes.[3]
- Bewerterbezogenheit (Bewerterermessen)
- bedeutet, dass persönliche Auffassungen des Bewerters in das Gutachten einfließen.[4] Sie gilt es zu vermeiden.
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 19 KFS BW 1 (2014)
- Rz. 12 IDW S 1 (2008)
Fachliteratur
- Bachl (2018), 11
- Aschauer / Purtscher (2011), S. 101f
Unterlage(n)
- Hager: Objektivierter vs. subjektiven Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Jan. 2018
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur