Transaktion: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Transaktion''' ist der vertraglich vereinbarte Austausch von [[Recht|Verfügungsrechten]].<ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/transaktion-47344 Wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Transaktion], abgefragt 25.10.2020</ref> Der sich dabei ergebende [[Preis]] wird als '''Transaktionspreis''' bezeichnet.
 
Eine '''Transaktion''' ist der vertraglich vereinbarte Austausch von [[Recht|Verfügungsrechten]].<ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/transaktion-47344 Wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Transaktion], abgefragt 25.10.2020</ref> Der sich dabei ergebende [[Preis]] wird als '''Transaktionspreis''' bezeichnet.
  
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== Bedeutung ==
 
== Bedeutung ==

Version vom 21. Januar 2021, 06:58 Uhr

Kurzinfo!

Eine Transaktion ist der vertraglich vereinbarte Austausch von Verfügungsrechten.[1] Der sich dabei ergebende Preis wird als Transaktionspreis bezeichnet.

siehe auch-> Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen, transaktionsbezogener Bewertungsanlass

Bedeutung

  1. Bewertungsanlässe lassen sich nach dem Transaktionsbezug unterscheiden;
  2. Ableitung gemeiner Wert aus zeitnahen Transaktionen;
  3. Transaktionen als Plausibilisierung des Bewertungsergebnisses;
  4. Bewertung mit Transaktionsmultiplikatoren.

Literatur

Fachliteratur

  • Hager (2017)

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise