Transaktion: Unterschied zwischen den Versionen

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* ''Balz / Arlinghaus (2007)'': Balz / Arlinghaus, Praxisbuch Mergers & Aquisitions, mi 2007;
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* ''Scharlemann (1996)'': Scharlemann, Finanzwirtschaftliche Synergiepotentiale von Mergers und Acquisitions, Haupt 1996;
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* ''Pilot Scharlemann (2013)'': Pilot, Ein Merger & Acquisition Bewertungsinstrument für Unternehmensübernahmen in der deutschen Bauwirtschaft, VDG 2013;
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Version vom 28. Januar 2021, 04:21 Uhr

Kurzinfo!

Eine Transaktion ist der vertraglich vereinbarte Austausch von Verfügungsrechten.[1] Der sich dabei ergebende Preis wird als Transaktionspreis bezeichnet.

siehe auch-> Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen, transaktionsbezogener Bewertungsanlass

Arten

Mergers & Acquisitions

Mergers & Acquisitions (M&A) ist ein Sammelbegriff für Transaktionen im Unternehmensbereich wie Fusionen von Gesellschaften und Unternehmensverkäufe und -käufe, sowie Sonderformen wie Übernahmeangebote (ggf. als feindliche Übernahmen), Betriebsübergänge, fremdfinanzierte Übernahmen, Spin-offs, Carve-outs oder Unternehmenskooperationen. Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer oder Investmentbanken befassen sich mit Mergers & Acquisitions als Dienstleistung. [2]

Die angelsächsische Wortkombination Mergers & Acquisitions besteht aus zwei Begriffen, die bereits einen groben Hinweis auf die unternehmerischen Aktivitäten geben, die darunter zusammengefasst werden. „Merger“ sind Unternehmensfusionen, unter „acquisitions“ versteht man Unternehmenskäufe.[3]

In der amerik. Managementliteratur impliziert der Begriff Akquisition, dass das Management des zu akquirierenden Unternehmens mit einem Verkauf des Unternehmens grundsätzlich einverstanden ist.[4] Der Begriff "take over" bezeichnete ursprünglich die feindliche Übernahme wird jedoch auch schon als friendly takeover für freundliche Übernahme verwendet.

Das Begriffspaar Mergers & Acquisitions besteht etwa seit einer Übernahmewelle in den USA, die ab 1895 begann. Seither mangelt es an einer einheitlichen Definition.[5]

Bedeutung

  1. Bewertungsanlässe lassen sich nach dem Transaktionsbezug unterscheiden;
  2. Ableitung gemeiner Wert aus zeitnahen Transaktionen;
  3. Transaktionen als Plausibilisierung des Bewertungsergebnisses;
  4. Bewertung mit Transaktionsmultiplikatoren.

Literatur

Fachliteratur

" *)mwN

  • Hager (2017)


Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise