Wirtschaftstreuhänder: Unterschied zwischen den Versionen

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:Der Wirtschaftstreuhänder wird in der Literatur als Synonym für den Gutachter verwendet, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;  
 
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* den freien Beruf des [https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftstreuh%C3%A4nder Wirtschaftstreuhänders],
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* den freien Beruf des [https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftstreuh%C3%A4nder Wirtschaftstreuhänders] (nunmehr [https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerberater Steuerberater]] bzw. [https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer])
:diese sind in Österreich in der [[Kammer der Wirtschaftstreuhänder]] zusammengeschlossen.
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:diese sind in Österreich in der [[Kammer der Wirtschaftstreuhänder]] (nunmehr [[Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer]]) zusammengeschlossen.
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Mit der Namensänderung der Kammer wurde auch der Begriff Wirtschaftstreuhänder nicht mehr offiziell verwendet.
  
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
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Version vom 4. Februar 2021, 06:58 Uhr


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Begriff Wirtschaftstreuhänder bezeichnet:

Der Wirtschaftstreuhänder wird in der Literatur als Synonym für den Gutachter verwendet, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;
diese sind in Österreich in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (nunmehr Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) zusammengeschlossen.

Mit der Namensänderung der Kammer wurde auch der Begriff Wirtschaftstreuhänder nicht mehr offiziell verwendet.