Äquivalenzprinzipien: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Juli 2016, 04:56 Uhr
erg FG, in Arbeit, nn verlinkt, (fehlende Links eintragen)
Unter Äquivalenzprinzipien versteht man jene Grundsätze die eingehalten werden müssen, damit das Bewertungsobjekt Unternehmen mit dem Vergleichsobjekt "sichere Anlage" verglichen werden kann.
Das Bewertungsobjekt Unternehmen wird bei Diskontierungsverfahren (Ertragswert- und DCF-Verfahren) mit einer sicheren Investitionsalternative verglichen. Damit eine Vergleichbarkeit gegeben ist, müssen Äquivalenzprinzipien beachtet werden.
[1]
Äquivalenzprinzipien:
- Laufzeitäquivalenz
- Arbeitseinsatzäquivalenz
- Verfügbarkeitsäquivalenz d.h. Besteuerungs- und Ausschüttungsäquivalenz
- Kaufkraftäquivalenz
- Währungsäquivalenz
- Risiko-(Unsicherheits-)äquivalenz
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachgutachten
- Rz. KFS/BW 1 (2014)
- Rz. IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Mandl / Rabel (1997), S. 75ff
- Wollny (2010), S. 94ff
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Wollny (2010), S. 94