Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Spaltung (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Eine Spaltung bezeichnet:
- eine Spaltung nach dem Spaltungsgesetz (Handelspaltung)
- Steuerspaltung nach den Bestimmungen ergänzen
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Gesetz
- SpaltG
- UmgrStG
Erlässe
- UmgrStR 2002 Rz.1644;
Fachgutachten
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
- Walter (2011), Rz. 800;
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Datum und Dateiname
Folien
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,
Weblinks
- Spaltung (Recht) bei Wikipedia, abgefragt 15.4.2022;
- Spaltung bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 15.4.2022;
- Rechtsträger, Spaltung von bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 15.4.2022;
Einzelnachweise
[[Kategorie:Steuerrecht]] ev [[Kategorie:Unternehmensrecht]]