Konsistenz der Bewertungsergebnisse: Unterschied zwischen den Versionen
K |
K |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Unter der '''Konsistenz der Bewertungsergebnisse''' versteht man den Umstand, dass verschiedene [[Bewertungsmethode]]n dasselbe Ergebnis erbringen sollten. | Unter der '''Konsistenz der Bewertungsergebnisse''' versteht man den Umstand, dass verschiedene [[Bewertungsmethode]]n dasselbe Ergebnis erbringen sollten. | ||
− | Die Konsistenz der Bewertungsergebnisse steht im Gegensatz zur [[Gewichtung der Bewertungsergebnisse]]. | + | Die Konsistenz der Bewertungsergebnisse steht im Gegensatz zur [[Gewichtung der Bewertungsergebnisse]]. Der in der Rz. 117 [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung#Fachgutachten|KFS BW1 (2014)]] normierte Grundsatz gilt mE nur für [[Bewertungsmethode|Diskontierungsverfahren]]. |
Welche formelmäßigen Anpassungen für die DCF-Verfahren notwendig sind, wurde von Enzinger / Kofler und Hölscher / Helms ausführlich erläutert. | Welche formelmäßigen Anpassungen für die DCF-Verfahren notwendig sind, wurde von Enzinger / Kofler und Hölscher / Helms ausführlich erläutert. |
Version vom 4. Mai 2022, 12:27 Uhr
Unter der Konsistenz der Bewertungsergebnisse versteht man den Umstand, dass verschiedene Bewertungsmethoden dasselbe Ergebnis erbringen sollten. Die Konsistenz der Bewertungsergebnisse steht im Gegensatz zur Gewichtung der Bewertungsergebnisse. Der in der Rz. 117 KFS BW1 (2014) normierte Grundsatz gilt mE nur für Diskontierungsverfahren.
Welche formelmäßigen Anpassungen für die DCF-Verfahren notwendig sind, wurde von Enzinger / Kofler und Hölscher / Helms ausführlich erläutert.
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 117 KFS/BW 1 (2014)
- Rz. 101 IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Enzinger/Kofler (2011)
- Hölscher/Helms (2013)
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur