Kapitalwertverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Grundsatz, dass der [[Unternehmenswert]] der [[Barwert]] der künftigen [[finanzieller Überschuss|finanziellen Überschüsse]] darstellt, wird als '''Kapitalwertprinzip''' bezeichnet.<ref>Fleischer / Hüttemann (2015), S. 94.</ref>
 
Der Grundsatz, dass der [[Unternehmenswert]] der [[Barwert]] der künftigen [[finanzieller Überschuss|finanziellen Überschüsse]] darstellt, wird als '''Kapitalwertprinzip''' bezeichnet.<ref>Fleischer / Hüttemann (2015), S. 94.</ref>

Version vom 13. Mai 2022, 18:35 Uhr

Kurzinfo!

Beim Kapitalwertverfahren - (= Barwert-, Present-Value-Methode) wird die Vorteilhaftigkeit einer Investition nach ihrem Kapitalwert beurteilt. Der Kapitalwert ist die Differenz zwischen den abgezinsten Einzahlungen und Auszahlungen einer Investition, bezogen auf den Zeitpunkt unmittelbar vor Beginn der Investition.[1]

Ist der Kapitalwert nach Abzinsung größer gleich 0, dann ist die Investition im Sinn der Kapitalwertmethode vorteilhaft. Beim Alternativenvergleich ist jene Investition die vorteilhafteste, welche den höchsten Barwert aufweist. Für die Anwendung der Kapitalwertmethode ist es wichtig zu wissen, dass der Kapitalwert einer Investition mit steigendem Kalkulationszinsfuß abnimmt.[2]

Ein positiver Kapitalwert bedeutet, dass der Investor die eingesetzten Mittel wiedergewonnen hat, die ausstehenden Beträge zum Kalkulationszinsfuß verzinst wurden und darüber hinaus ein barwertiger Überschuss erzielt wurde.[3]

Der Kapitalwert kann ermittelt werden:[4]

  1. brutto: zuerst wird der Gesamtwert des eingesetzten Kapitals ermittelt, durch Abzug des Fremdkapitals ergibt der Wert des Eigenkapitals,
  2. netto: es wird direkt der Wert des Eigenkapitals ermitelt).

Kapitalwertprinzip

siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung

Der Grundsatz, dass der Unternehmenswert der Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse darstellt, wird als Kapitalwertprinzip bezeichnet.[5]

Zukunftsbezogenheitsprinzip

Der Bezug auf die künftigen finanziellen Überschüsse wird als Zukunftsbezogenheitsprinzip bezeichnet.[6] Vergangene Erträge dürfen nicht ins das Bewertungskalkül einfließen.

Die Zukunftsbezogenheit der Unternehmensbewertung hat Münstermann kurz und gut wie folgt formuliert: „Für das Gewesene gibt der Kaufmann nichts." [7]

siehe auch-> Fortführungsprämisse, Stichtagsprinzip

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 25, 31;
  • IDW S1 Rz. 101;

Fachliteratur

  • Bachl (2018), S. 16, 41;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 94;
  • Kruschwitz (2009);
  • Lechner ua (2010), S. 323ff;
  • Mandl / Rabel (1997), S. 79 ff;
  • Petersen u.a. (2013), S. 117;
  • Zischg (2008);
  • Zischg (2008a);

Unterlage(n)

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Zischg (2008a).
  2. Zischg (2008a).
  3. Zischg (2008a).
  4. Lechner ua (2010), 324.
  5. Fleischer / Hüttemann (2015), S. 94.
  6. Fleischer / Hüttemann (2015), S. 93.
  7. Fleischer / Hüttemann (2015), S. 93 unter Verweis auf Münstermann, Wert und Bewertung der Unternehmung, S. 21.