Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Spaltung (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Spaltung''' bezeichnet:
 
Eine '''Spaltung''' bezeichnet:
* eine [[Spaltung nach dem Spaltungsgesetz]] (Handelspaltung)
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* eine [[Handelspaltung]] (Spaltung nach dem Spaltungsgesetz)
 
* [[Steuerspaltung]] nach den Bestimmungen des § 38a ff UmgrStG
 
* [[Steuerspaltung]] nach den Bestimmungen des § 38a ff UmgrStG
  

Aktuelle Version vom 4. September 2022, 13:49 Uhr

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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Eine Spaltung bezeichnet:

Literatur

Gesetz

  • SpaltG
  • UmgrStG

Erlässe

  • UmgrStR 2002 Rz.1644 ff;

Fachliteratur

  • Walter (2011), Rz. 800;

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,

Weblinks

[[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]]