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* ''Angebot (VWL)'': Angebot ist in der Volkswirtschaftslehre die Menge jeder Art von Gütern und Dienstleistungen, die Wirtschaftssubjekte zu einem bestimmten Preis im Tausch gegen Geld oder andere Güter und Dienstleistungen als Verkäufer auf einem Markt abzusetzen bereit sind. Dem Angebot steht die Nachfrage gegenüber. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_(Volkswirtschaftslehre) Wikipedia, Stichwort: Angebot (Volkswirtschaftslehre)], abgefragt 27.10.2020</ref>
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* ''Angebot (VWL)'': Angebot ist in der [[Volkswirtschaftslehre]] die Menge jeder Art von Gütern und Dienstleistungen, die [[Wirtschaftssubjekt]]e zu einem bestimmten ([[Kaufpreis|Kauf-]]) [[Preis]] im Tausch gegen Geld oder andere Güter und Dienstleistungen als [[Verkäufer]] auf einem [[Markt]] abzusetzen bereit sind. Dem Angebot steht die [[Nachfrage]] gegenüber. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_(Volkswirtschaftslehre) Wikipedia, Stichwort: Angebot (Volkswirtschaftslehre)], abgefragt 30.9.2022.</ref>
* ''Angebot (BWL)'': Mit dem Angebot oder einer Offerte reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist, Produkte zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_(Betriebswirtschaftslehre) Wikipedia, Stichwort: Angebot (Betriebswirtschaftslehre)], abgefragt 27.10.2020</ref>
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* ''Angebot (BWL)'': In der [[Betriebswirtschaftslehre]] versteht man unter dem Angebot (Offerte) die Reaktion des [[Anbieter]]s auf die Anfrage eines potentiellen [[Kunde]]n, wobei er die Bedingungen festlegt, unter denen er bereit ist, [https://de.wikipedia.org/wiki/Produkt_(Wirtschaft) Produkte] zu liefern oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstleistung Dienstleistungen] zu erbringen.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_(Betriebswirtschaftslehre) Wikipedia, Stichwort: Angebot (Betriebswirtschaftslehre)], abgefragt 30.9.2022.</ref>
* ''Anbot'': Das Angebot (rechtlich: Antrag) ist im Zivilrecht eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist. Durch Erklärung einer wirksamen Annahme kommt der Vertrag zustande.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_(Recht) Wikipedia, Stichwort: Angebot (Recht)], abgefragt 27.10.2020</ref>
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* ''Anbot'': Das Angebot (rechtlich: Antrag) ist im Zivilrecht eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist. Durch Erklärung einer wirksamen Annahme kommt der Vertrag zustande.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_(Recht) Wikipedia, Stichwort: Angebot (Recht)], abgefragt 30.9.2022.</ref>
  
 
''siehe auch-> [[Nachfrage]], [[Preis]]''
 
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=== Fachgutachten ===
 
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* KFS/BW 1 Rz.
 
* IDW S1 Rz.
 
  
 
=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
 
" *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
 
" *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
 
* Bachl (2018),
 
* Drukarczyk / Schüler (2016),
 
* Fleischer / Hüttemann (2015)
 
* Ihlau ua (2013),
 
* Mandl / Rabel (1997),
 
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A
 
* WPH-Edition (2018), Rz. A
 
  
 
=== Judikatur ===
 
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=== Folien ===
 
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[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]]''
[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]],  
 
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== Weblinks ==
 
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Version vom 30. September 2022, 06:47 Uhr


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Das Angebot bezeichnet:

  • Angebot (VWL): Angebot ist in der Volkswirtschaftslehre die Menge jeder Art von Gütern und Dienstleistungen, die Wirtschaftssubjekte zu einem bestimmten (Kauf-) Preis im Tausch gegen Geld oder andere Güter und Dienstleistungen als Verkäufer auf einem Markt abzusetzen bereit sind. Dem Angebot steht die Nachfrage gegenüber. [1]
  • Angebot (BWL): In der Betriebswirtschaftslehre versteht man unter dem Angebot (Offerte) die Reaktion des Anbieters auf die Anfrage eines potentiellen Kunden, wobei er die Bedingungen festlegt, unter denen er bereit ist, Produkte zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen.[2]
  • Anbot: Das Angebot (rechtlich: Antrag) ist im Zivilrecht eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist. Durch Erklärung einer wirksamen Annahme kommt der Vertrag zustande.[3]

siehe auch-> Nachfrage, Preis

Einzelnachweise