Wirtschaftseinheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. November 2022, 11:50 Uhr

Kurzinfo!

Wirtschaftseinheit (Wirtschaftssubjekt) ist in der Wirtschaftswissenschaft ein wirtschaftlich selbständiger Entscheidungsträger, etwa ein Unternehmen.

Arten:

Die Gesamtheit aller Wirtschaftssubjekte bildet die Volkswirtschaft.

Bedeutung

Die Zusammenfassung von Individuen zu Wirtschaftseinheiten ist vor allem in der Volkswirtschaftslehre von Bedeutung (zB Nachfragefunktion, aber auch in der Betriebswirtschaftslehre (zB für Marktanalysen wie Konsumfunktion, oder das Marketing).

Privathaushalt

siehe auch-> [[]] ev Kunde

Ein Privathaushalt (Haushalt) ist eine aus mindestens einer natürlichen Person bestehende Wirtschaftseinheit.[1] Ihr Zweck besteht in dem Angebot von Arbeit, ihr Ziel ist die Nutzenmaximierung.[2]

In der Betriebswirtschaftslehre, insbesondere im Marketing, werden Privathaushalte vor allem als Kunden (Konsument) betrachtet.[3]

Konsument

siehe auch-> [[]] ev Konsum

Konsument (Verbraucher) erwerben Güter und Dienstleistungen zur Bedürfnisbefriedigung.[4]

Beim Konumenten handelt es sich um den Endverbraucher nicht um Händler. Der Begriff des Konsumenten wird oft im Zusammenhang mit Verbraucherschutz gesehen und daher auf private natürliche Personen eingeschränkt.

Unternehmen

Hauptartikel-> Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient.[5] Sie dienen der Produktion von Gütern und Dienstleistungen.

Arten:

  • Privatrechtlich organisierte Unternehmen und
  • Öffentliche Unternehmen

Die Abgrenzung erfolgt über die Rechtsform. Rechtsformen die auch Privaten zur Verfügung stehen, werden der Privatwirtschaft zugerechnet, auch wenn sie mehrheitlich in Staatseigentum stehen.

Nur Privatunternehmen werden der Wirtschaftseinheit Unternehmen zugerechnet, nicht jedoch die öffentlichen.

Privatrechtlich organisiertes Unternehmen

  • Synonyme: meist kurz Privatwirtschaft

Privatunternehmen sind Unternehmen in privatrechtlicher Organisations- (Rechtsform). Sie verfolgen das Ziel der Gewinnmaximierung.

Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet.[6]

Öffentliches Unternehmen

Öffentliche Unternehmen sind Unternehmen, die in einer öffentlich-rechtlichen Rechtsformen in Erscheinung tritt. Sie basieren auf dem Prinzip der Kostendeckung.[7]

Sie verfolgen oft öffentliche Zwecke sie stellen häufig Unternehmen mit bedarfswirtschaftlichem Leistungsauftrag (Non-Profit-Unternehmen) dar.

Staat

Staat ist die Gesamtheit der Institutionen, deren Zusammenwirken das dauerhafte und geordnete Zusammenleben der in einem bestimmten abgegrenzten Territorium lebenden Menschen gewährleisten soll.[8]

Als Wirtschaftseinheit dient der Staat öffentlichen Zwecken und erfüllt öffentliche Aufgaben. Er verfolgt das Prinzip der Kostendeckung.[9]

In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist der Staat ein Element des Wirtschaftskreislaufs. Er greift mittels monetärer Transaktionen in Marktabläufe ein:

Volkswirtschaft

siehe auch-> Volkswirtschaftslehre, volkswirtschaftliche Kennzahl

Als Volkswirtschaft wird die Gesamtheit aller einem Wirtschaftsraum (üblicherweise ein Staat oder Staatenverbund) zugeordneten Wirtschaftssubjekte (Haushalte, Unternehmen und der Staat) bezeichnet. Oft wird auch der Wirtschaftsraum selbst als Volkswirtschaft bezeichnet. Die Volkswirtschaft ist Hauptuntersuchungsgegenstand der Volkswirtschaftslehre.

Volkswirtschaften werden vereinfacht oft als Zwei-Sektoren-Modell nur mit Unternehmen und Privathaushalte dargestellt.[11]

Nach der gültigen Wirtschaftsordnung sind verschiedene Wirtschaftssysteme unterscheidbar. Idealtypisch sind dabei:

  • (freie) Marktwirtschaft: Privateigentum an Produktionsmitteln, Preisbildung durch Angebot und Nachfrage, dezentrale Planung der Wirtschaftsprozesse;
  • Planwirtschaft (Zentralverwaltungswirtschaft): Kollektiv-/Staatseigentum an Produktionsmitteln, festgelegte Preise und Löhne, zentrale Planung der Wirtschaftsprozesse.

Weblinks

Einzelnachweise