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Version vom 9. November 2022, 12:19 Uhr

Kurzinfo!

Unter Nutzen (engl. utility) versteht man das Maß an Bedürfnisbefriedigung, das den Wirtschaftssubjekten aus dem Konsum von Gütern und Dienstleistungen entsteht.[1] Nutzen ist auch die Eigenschaft eines Gutes oder einer Dienstleistung ein bestimmtes Bedürfnis befriedigen zu können.[2]

Bedeutung

Entgangener Nutzen führt zu Opportunitätskosten. Die Privathaushalte streben nach Nutzenmaximierung.

Opportunitätskosten

Opportunitätskosten (Alternativ-, Verzichtskosten) sind entgangene Erlöse (allgemeiner: entgangener Nutzen), die dadurch entstehen, dass vorhandene Möglichkeiten (Opportunitäten) nicht wahrgenommen werden. Umgangssprachlich kann man auch von Kosten der Reue oder Kosten entgangener Gewinne sprechen.[3]

Opportunitätskosten sind somit keine Kosten im Sinne der Kosten- und Leistungsrechnung, sondern ein ökonomisches Konzept zur Quantifizierung des Nutzens entgangener Alternativen.[4] Den Gegensatz zu Opportunitätskosten als entgangene Erlöse bilden die nicht zusätzlich entstehenden (Mehr-)Kosten, die auch als Opportunitätserlös bezeichnet werden.[5]

Als Opportunitätserlös werden in wirtschaftswissenschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen einer unternehmerischen Entscheidung diejenigen Kosten bezeichnet, die aufgrund einer Wahl einer wirtschaftlicheren Variante nicht entstehen. Es handelt sich dabei also nicht um Erlöse im eigentlichen Sinn, sondern um Kostenersparnisse, die dadurch entstehen, dass man sich für eine andere Alternative entscheidet.[6] Opportunitätserlöse bilden den Gegensatz zu den Opportunitätskosten.

Grenznutzen

Grenznutzen ist der Nutzenzuwachs, den ein Wirtschaftssubjekt durch zusätzlichen Konsum eines Gutes erfährt. Mathematisch ist der Grenznutzen die erste Ableitung der Nutzenfunktion.[7]

Es sind die Gossenschen Gesetze zu beachten:[8]

  • Erstes Gossensche Gesetz (Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen oder Sättigungsgesetz):
Mit zunehmender Konsumtion eines Gutes sinkt dessen Grenznutzen und bei einem Grenznutzen von Null wird schließlich ein Sättigungspunkt erreicht.[9]
  • Zweites Gossensches Gesetz (Grenznutzenausgleichsregel):
Idealerweise verteilt ein Haushalt sein Einkommen so auf die verschiedenen Güter, dass bei diesen das Verhältnis Grenznutzen/Preis gleich hoch ist.[10]

Nutzenmaximierung

siehe auch-> Gewinnmaximierung

Nutzenmaximierung Privathaushalte streben danach, mit einem gegebenen Budget einen maximalen Nutzen zu bekommen. Dabei sind die Gossenschen Gesetze zu beachten. Das Gegenstück im Unternehmensbereich ist die Gewinnmaximierung.

Nutzen- und Gewinnmaximierung sind Ausprägungen des ökonomischen Prinzips. Sie sind Voraussetzungen für den vollkommenen Markt.

Weblinks

Einzelnachweise