Transaktionsbeteiligte: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Übernehmende''' ist potentieller [[Eigner]] ([[Anteilseigner]]) des [[Bewertungsobjekt]]es, dessen (finanzieller) [[Nutzen]] bisher dem [[Übertragender|Übertragenden]] zustand. Er übernimmt überlässt das Bewertungsobjekt auf Basis eines [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeschäft Rechtsgeschäftes].
  
 
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Der Begriff Käufer kann auch auf andere Übertragungen angewandt werden (zB Kauf von [[Gut|Gütern]]), er ist dabei nicht deckungsgleich mit [[Konsument]] oder [[Kunde]].
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''siehe dazu-> [[Kunde]]''
  
 
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Aktuelle Version vom 12. November 2022, 05:24 Uhr

Kurzinfo!

An Transaktionen sind zumindest zwei Beteiligte mit unterschiedelichen Interessen involviert:

Weiters können beteiligt sein:

Die Transaktionsbeteiligten haben in der Regel unterschiedliche Ziele, Interessen und Risiken.

Übertragender

Der Übertragende ist Eigner (Anteilseigner) des Bewertungsobjektes, dessen (finanzieller) Nutzen bisher ihm zusteht. Er überlässt das Bewertungsobjekt auf Basis eines Rechtsgeschäftes dem Übernehmenden

  • gegen Entgelt oder
  • unentgeltlich.

Arten (zB):

Die Überlegungen des Veräußerers bestimmen die Veräußererposition.

Übernehmender

Der Übernehmende ist potentieller Eigner (Anteilseigner) des Bewertungsobjektes, dessen (finanzieller) Nutzen bisher dem Übertragenden zustand. Er übernimmt überlässt das Bewertungsobjekt auf Basis eines Rechtsgeschäftes.

Der Begriff Käufer kann auch auf andere Übertragungen angewandt werden (zB Kauf von Gütern), er ist dabei nicht deckungsgleich mit Konsument oder Kunde.

siehe dazu-> Kunde

Weblinks

Einzelnachweise