Substanzwertverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Januar 2017, 17:16 Uhr

Kurzinfo!

Der Substanzwert entspricht jenem Betrag, der notwendig wäre, um das Unternehmen „nachzubauen“. Dabei sind auch die selbstgeschaffenen [immateriellen Vermögenswerte] einzubeziehen. Es bildet die Kosten der Einzelbeschaffung ab.[1] Es stellt somit ein Einzelbewertungsverfahren.

Der Substanzwert auf Reproduktionskosten ist keine anerkannte betriebswirtschaftliche Methode.

siehe auch-> Bewertungsverfahren


Formel

Summe aktivierte Wirtschaftsgüter (zu Zeitwert)
+ nicht aktivierte (immaterielle) Wirtschaftsgüter (zu Zeitwert)
- Schulden
= Unternehmenswert

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 26 KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 6, 170 ff IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2011), 10
  • Ihlau ua (2013), 62 f
  • Mandl / Rabel (1997), 46 ff, 275 ff
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 9, 447 ff.

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 47