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Die Übertragung kann faktisch oder rechtlich eingeschränkt sein, so zB [[Höchstpersönliches Recht|höchstpersönliche Rechte]]. | Die Übertragung kann faktisch oder rechtlich eingeschränkt sein, so zB [[Höchstpersönliches Recht|höchstpersönliche Rechte]]. |
Version vom 10. Mai 2023, 12:06 Uhr
Kurzinfo!
Eine Transaktion ist der vertraglich vereinbarte Austausch von Verfügungsrechten.[1] Der sich dabei ergebende Preis wird als Transaktionspreis bezeichnet. Transaktion ist in der Volkswirtschaftslehre die Übertragung von Wirtschaftsobjekten zwischen Wirtschaftssubjekten. [2]
siehe auch-> Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen, transaktionsbezogener Bewertungsanlass, Transaktionsbeteiligte
Inhaltsverzeichnis
Übertragbarkeit
Übertragbarkeit ist die (technische) Möglichkeit oder die rechtliche Befugnis, Gegenstände oder Eigenschaften von einem Rechtssubjekt oder Rechtsobjekt auf ein anderes übergehen zu lassen. [3]
Die Übertragung kann faktisch oder rechtlich eingeschränkt sein, so zB höchstpersönliche Rechte.
Arten
Es gibt zahlreiche Arten der Transaktion.
Transaktionen können sein:
- entgeltlich oder
- unentgeltlich.
Es gibt zahlreiche verschiedene Transaktionsarten. Die wichtigsten sind:
- Kauf/Verkauf
- Tausch
- Schenkung
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag (Kauf, Verkauf) ist ein Vertrag, durch den ein Käufer von einem Verkäufer eine Sache oder ein Recht erwirbt, wofür der Käufer als Gegenleistung einen Kaufpreis zu entrichten hat. [4]
Eine spezielle Form des Kaufes ist der Unternehmenskauf
Unternehmenskauf /verkauf
Hauptartikel-> Unternehmenskauf
siehe auch-> Mergers & Acquisitions
Der Unternehmenskauf (Akquisition oder Übernahme), aus Anbietersicht Unternehmensverkauf, ist eine Transaktion, bei der ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung ganz oder teilweise vom Verkäufer an einen Käufer gegen Kaufpreiszahlung in bar oder im Tausch gegen Anteile des Käufers veräußert wird. [5]
Tausch
siehe auch-> Tauschmittelfunktion des Geldes, Tauschwert, Tauschhandel
Ein Tausch ist ein zweiseitiger Vertrag bei dem sich Vertragsparteien zur gegenseitigen Übergabe, Übertragung und Übereignung von Sachen oder Rechten verpflichten.[6]
Schenkung
Schenkung ist ein Vertrag, wodurch eine Sache jemandem unentgeltlich überlassen wird.[7]
Eine Schenkung erfordert eine Schenkungsabsicht (animus donandi).[8] Eine Schenkung liegt nur vor, wenn der Geschenknehmer durch die bereichert wird.[9] Beteiligt sind der Geschenkgeber (Schenker) und der Geschenknehmer (Beschenkter). Die Schenkung ist ein Vertrag und bedarf daher der Annahme.
Arten:
- reine Schenkung,
- gemischte Schenkung.
Bei der gemischen Schenkung handelt es sich um Rechtsgeschäfte bei denen Leistung und Gegenleistung in einem Missverhältnis stehen. Maßstab ist dabei der gemeine Wert. '*)
Bedeutung
- Bewertungsanlässe lassen sich nach dem Transaktionsbezug unterscheiden;
- Ableitung gemeiner Wert aus zeitnahen Transaktionen;
- Transaktionen als Plausibilisierung des Bewertungsergebnisses;
- Bewertung mit Transaktionsmultiplikatoren.
Transaktionsprozess
Der Transaktionsprozess umfasst folgende Phasen:[10]
- Strategie
- Vorbereitung
- Durchführung
- Integration
Auf den Wert bezogen, findet in den ersten beiden Phasen die Wertuntersuchung, in der dritten die Wertbestimmung, und der letzen die Werterealisierung und -steigerung statt.
Die Durchführungsphase umfasst ua die Absichtserklärung (Letter of intent), die Due-Diligence sowie die Vertragsverhandlungen und -abschluss.[11]
Der Vertragsabschluss wird bei Mergers & Acquisitions in Signing und Closing geteilt.
Signing ist der Tag der der Unterzeichnung des Vertrages. Die Parteien verpflichten sich dadurch zur Übertragung des Eigentums am Kaufgegenstand. Closing ist der Tag des Vollzugs und somit der Übertragung des Eigentums.[12]
Transaktionsbeteiligte
Hauptartikel-> Transaktionsbeteiligte
An Transaktionen sind zumindest zwei Beteiligte mit (idR) unterschiedelichen Interessen involviert:
- Übertragender: Veräußerer (Verkäufer) und
- Übernehmender: Erwerber (Käufer).
Unterstützend kommen noch weitere Beteiligte hinzu.
Transaktionspreis
Hauptartikel-> Transaktionspreis
- Synonyme: Transaktionsentgelt
Der bei Transaktionen erzielte Preis wird als Transaktionspreis (Transaktionsentgelt) bezeichnet. Er kann vom Marktpreis abweichen.
Literatur
Fachliteratur
- Hager (2017)
- )
Unterlage(n)
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020;
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Anschaffung bei Wikipedia, abgefragt 1.10.2022;
- Kaufvertrag bei Wikipedia, abgefragt 1.10.2022;
- Kaufvertrag (Deutschland) bei Wikipedia, abgefragt 1.10.2022;
- Tausch bei Wikipedia, abgefragt 1.10.2022;
- Tauschvertrag bei Wikipedia, abgefragt 1.10.2022;
- Transaktion (Wirtschaft) bei Wikipedia, abgefragt 1.10.2022;
- Transaktion bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 1.10.2022;
- Veräußerung bei Wikipedia, abgefragt 1.10.2022;
Einzelnachweise
- ↑ Wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Transaktion, abgefragt 1.10.2022.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Transaktion (Wirtschaft), abgefragt 1.10.2022.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Übertragbarkeit, abgefragt 27.11.2022.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Kaufvertrag, abgefragt 1.10.2022.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Unternehmenskauf, abgefragt 1.10.2022.
- ↑ Vgl. Wikipedia, Stichwort: Tauschvertrag, abgefragt 2.10.2022.
- ↑ § 938 ABGB[1].
- ↑ Vgl. Online-Lehrbuch Zivilrecht, abgefragt 1.10.2022.
- ↑ Vgl. EStR 2000 Rz. 5972.
- ↑ Vgl. Freidank / Ceschinski (2019), S 18
- ↑ Vgl. Freidank / Ceschinski (2019), S 18
- ↑ Vgl. www.roedl.de, ma-vocabulary-experten-verstehen, abgefragt 1.10.2022.