Diskontierungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Diskontierungsverfahren''' ist der Oberbegriff für das [[Ertragswertverfahren]] und das [[Discounted Cash-Flow-Verfahren]].<ref>vgl. Rz. 31 KFS BW 1 (2014)</ref>
 
'''Diskontierungsverfahren''' ist der Oberbegriff für das [[Ertragswertverfahren]] und das [[Discounted Cash-Flow-Verfahren]].<ref>vgl. Rz. 31 KFS BW 1 (2014)</ref>
  
Den beiden Methoden ist gemeinsam, dass sie auf investitionstheoretischen Überlegungen ([[Kapitalwertverfahren]] beruhen. Für die Anwendbarkeit der Diskontierungsverfahren ist die Beachtung der [[Äquivalenzprinzipien]] Voraussetzung.
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Den beiden Methoden ist gemeinsam, dass sie auf investitionstheoretischen Überlegungen ([[Kapitalwertverfahren]]) beruhen. Für die Anwendbarkeit der Diskontierungsverfahren ist die Beachtung der [[Äquivalenzprinzipien]] Voraussetzung.
  
 
''siehe auch [[Bewertungsmethoden]]''
 
''siehe auch [[Bewertungsmethoden]]''

Version vom 24. Januar 2017, 06:28 Uhr

Diskontierungsverfahren ist der Oberbegriff für das Ertragswertverfahren und das Discounted Cash-Flow-Verfahren.[1]

Den beiden Methoden ist gemeinsam, dass sie auf investitionstheoretischen Überlegungen (Kapitalwertverfahren) beruhen. Für die Anwendbarkeit der Diskontierungsverfahren ist die Beachtung der Äquivalenzprinzipien Voraussetzung.

siehe auch Bewertungsmethoden

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 31 KFS/BW 1 (2014)

siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Einzelnachweise

  1. vgl. Rz. 31 KFS BW 1 (2014)