Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Krise (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 9: Zeile 9:
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
  
'''Krise''' (gr. "krísis" = Entscheidung, entscheidende Wendung, Bezug zu gr "krínein" = kritisch)<ref>[https://www.duden.de/rechtschreibung/Krise Duden, Stichwort: Krise], abgefragt 19.5.2023.</ref> bezeichnet eine über einen gewissen (längeren) Zeitraum anhaltende massive Störung des gesellschaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen Systems. Krisen bergen gleichzeitig auch die Chance zur (aktiv zu suchenden qualitativen) Verbesserung.<ref>[https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17759/krise/ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Krise], abgefragt 19.5.2023.</ref>
+
'''Krise''' (gr. "krísis" = Entscheidung, entscheidende Wendung, Bezug zu gr "krínein" = kritisch)<ref>[https://www.duden.de/rechtschreibung/Krise Duden, Stichwort: Krise], abgefragt 25.6.2023.</ref> bezeichnet eine über einen gewissen (längeren) Zeitraum anhaltende massive Störung des gesellschaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen Systems. Krisen bergen gleichzeitig auch die Chance zur (aktiv zu suchenden qualitativen) Verbesserung.<ref>[https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17759/krise/ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Krise], abgefragt 25.6.2023.</ref>
 
Nimmt die Entwicklung einen ''dauerhaft negativen'' Verlauf, so spricht man von einer Katastrophe.  
 
Nimmt die Entwicklung einen ''dauerhaft negativen'' Verlauf, so spricht man von einer Katastrophe.  
  
Zeile 30: Zeile 30:
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Krise Krise bei Wikipedia], abgefragt ..2023;
+
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Krise Krise bei Wikipedia], abgefragt 25.6.2023;
* [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17759/krise Krise bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt ..2023;
+
* [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17759/krise Krise bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 25.6.2023;
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==

Version vom 25. Juni 2023, 17:42 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Krise (18.5.2023)

nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite

  • Weiterleitung: <!-- #WEITERLEITUNG [[ ]] --> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Krise (gr. "krísis" = Entscheidung, entscheidende Wendung, Bezug zu gr "krínein" = kritisch)[1] bezeichnet eine über einen gewissen (längeren) Zeitraum anhaltende massive Störung des gesellschaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen Systems. Krisen bergen gleichzeitig auch die Chance zur (aktiv zu suchenden qualitativen) Verbesserung.[2] Nimmt die Entwicklung einen dauerhaft negativen Verlauf, so spricht man von einer Katastrophe.

Kises wird in den Wirtschaftswissenschaften in verschiedenen Bedeutungen verwendet:

Daneben sind politische Krisen von Bedeutung. Legistisch wird Krise folgendermaßen definiert:

Krise jede Situation in einem Mitgliedstaat oder einem Drittland, in der ein Schadensereignis eingetreten ist, welches deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinausgeht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen erheblich gefährdet oder einschränkt, eine erhebliche Auswirkung auf Sachwerte hat oder lebensnotwendige Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erforderlich macht; eine Krise liegt auch vor, wenn das Eintreten eines solchen Schadensereignisses als unmittelbar bevorstehend angesehen wird; bewaffnete Konflikte und Kriege sind Krisen im Sinne dieser Richtlinie.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Duden, Stichwort: Krise, abgefragt 25.6.2023.
  2. Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Krise, abgefragt 25.6.2023.
  3. Art. 1 Z 10 RL 2009/81/EG [1]. In Österreich umgesetzt durch § 3 Z 21 BVergGVS [2].

[[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]