Lohn (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 2. August 2023, 02:22 Uhr
Kurzinfo!
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Das Wort Lohn ist seit dem 8. Jhdt. belegt. Mhd. "lōn" germ. "launa-" indogerm. "lāu-" mit der Bedeutung "erbeuten".[1]
Lohn bezeichnet:
- Lohn (VWL): In der Volkswirtschaft das Synonym für Arbeitnehmerentgelt, dh der Anteil des Produktionsfaktors Arbeit am Bruttoinlandsprodukt
- Lohn (Rechnungswesen): Im Rechnungswesen und dem Arbeitsrecht Arbeitsentgelt, das an Arbeiter ausbezahlt wird. Es ist wie das Gehalt ein Bestandteil des Personalaufwandes.
- Im Rechnungswesen werden die Personalkosten oft unexakt als Lohnkosten angesprochen.[2]
- Unternehmerlohn: Ist das fiktive Entgelt des Unternehmers für seine Mitarbeit. Terminologisch sollte es eher Unternehmergehalt heißen.
- Lohnnebenkosten: Sind jene Personalnebenkosten, die neben den Bezügen Lohn und Gehalt anfallen.
Einzelnachweise
- ↑ Wiktionary, Stichwort: Lohn, abgefragt 31.7.2023.
- ↑ Z.B.: Wikipedia, Stichwort: Lohnkosten, abgefragt 31.7.2023.