Bewertungszweck: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bewertungszweck#Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks|Wertermittlung]] und die [[Gutachter#Funktion|Funktion der Gutachters]] maßgeblich.<ref>vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 100f</ref>
  
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Version vom 1. September 2023, 08:48 Uhr

Der Bewertungszweck stellt die systematische Zusammenfassung von Bewertungsanlässen dar.[1] Die Vielzahl von möglichen Bewertungsanlässen werden aus systematischen Gründen zu Bewertungszwecken zusammengefasst. Diese sind für die Wertermittlung und die Funktion der Gutachters maßgeblich.[2]

Der Bewertungsanlass und der daraus abgeleitete Bewertungszweck sind im Gutachten anzuführen, damit dieses nachvollziehbar ist.

siehe auch-> Bewertungsprozess, Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks

Arten

Die Fachgutachten unterscheiden:[3]

Bedeutung

Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks

Hauptartikel-> Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks

Die Aufgabenstellung für die Unternehmensbewertung ist allein aus dem mit der Bewertung verbundenen Zweck abzuleiten. Dieser bestimmt die Vorgangsweise bei der Unternehmensbewertung, insbesondere die Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens und die Annahmen hinsichtlich Planung und Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse.[4]

Funktion des Gutachters

Die Funktion des Gutachters bestimmt sich in Österreich aus dem Bewertungszweck.

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 15 – 21;
  • IDW S 1 RZ. 9,10 u 41;

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 100ff
  • Moxter (1990), S. 5
  • WP-Handbuch II (2014), Tz. A 45

Unterlage(n)

Einzelnachweise

  1. vgl. Hager: Grundbegriffe, S. 3
  2. vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 100f
  3. KFS/BW 1 Rz. 15.
  4. KFS/BW 1 Rz. 22.

siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur