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Version vom 21. September 2023, 12:10 Uhr
Der Bewertungszweck stellt die systematische Zusammenfassung von Bewertungsanlässen dar.[1] Die Vielzahl von möglichen Bewertungsanlässen werden aus systematischen Gründen zu Bewertungszwecken zusammengefasst. Diese sind für die Wertermittlung und die Funktion der Gutachters maßgeblich.[2]
Der Bewertungsanlass und der daraus abgeleitete Bewertungszweck sind im Gutachten anzuführen, damit dieses nachvollziehbar ist.
siehe auch-> Bewertungsprozess, Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks
Inhaltsverzeichnis
Arten
Die Fachgutachten unterscheiden:[3]
Die Fachliteratur orientiert sich an den Funktionen der Unternehmensbewertung:
- Hauptfunktionen (Entscheidungs-, Vermittlungs- und Argumentationsfunktion) sowie
- Nebenfunktionen (Informations-, Steuerbemessungs- und Vertragsgestaltungsfunktion)
Bedeutung
Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks
Hauptartikel-> Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks
Die Aufgabenstellung für die Unternehmensbewertung ist allein aus dem mit der Bewertung verbundenen Zweck abzuleiten. Dieser bestimmt die Vorgangsweise bei der Unternehmensbewertung, insbesondere die Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens und die Annahmen hinsichtlich Planung und Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse.[4]
Funktion des Gutachters
Die Funktion des Gutachters bestimmt sich in Österreich aus dem Bewertungszweck.
Literatur
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz. 15 – 21;
- IDW S 1 RZ. 9,10 u 41;
Fachliteratur
- Aschauer / Purtscher (2011), S. 100ff
- Moxter (1990), S. 5
- WP-Handbuch II (2014), Tz. A 45
Unterlage(n)
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020, S. 3f;
- Hager: "Objektivierter vs. subjektiver Wert", Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Sep. 2023;
Einzelnachweise
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur