Bewertungsobjekt: Unterschied zwischen den Versionen

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(Bestandteilen von Bewertungsobjekten)
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'''Bewertungsobjekt''' ist der nicht rechtlich sondern wirtschaftlich abgegrenzte Gegenstand der (Unternehmens)Bewertung.<ref>vgl. Rz. 18 IDW S 1 (2008)</ref> Sofern es hinsichtlich Risiken und Chancen '''link'' nicht homogen ist, empfielt sich eine Bufteilung in [[Bewertungseinheit]]en.
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'''Bewertungsobjekt''' ist der nicht rechtlich sondern wirtschaftlich abgegrenzte Gegenstand der [[Unternehmensbewertung|(Unternehmens)Bewertung]].<ref>vgl. Rz. 18 IDW S 1 (2008)</ref> Sofern es hinsichtlich Risiken und Chancen '''link''' nicht homogen ist, empfielt sich eine Bufteilung in [[Bewertungseinheit]]en.
  
 
''siehe auch-> [[Bewertungsprozess]]''
 
''siehe auch-> [[Bewertungsprozess]]''

Version vom 3. Februar 2017, 14:26 Uhr

Bewertungsobjekt ist der nicht rechtlich sondern wirtschaftlich abgegrenzte Gegenstand der (Unternehmens)Bewertung.[1] Sofern es hinsichtlich Risiken und Chancen link nicht homogen ist, empfielt sich eine Bufteilung in Bewertungseinheiten.

siehe auch-> Bewertungsprozess

Arten von Bewertungsobjekten

Bewertungsobjekte einer Unternehmensbewertung können sein:[2]

Bestandteilen von Bewertungsobjekten

Das Bewertungsobjekt besteht aus dem betriebsnotwendigen und dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen.

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 6 - 8 KFW/BW 1
  • Rz. 18 - 21 IDW S1 (2008)

Fachliteratur


Einzelnachweise

  1. vgl. Rz. 18 IDW S 1 (2008)
  2. vgl. Ballwieser (2011), S. 6
  3. ansonsten Bewertung nach LGB