Entscheidungswert: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Entscheidungswert dient der Entscheidungsvorbereitung für Unternehmenserwerbe oder -verkäufe und hier der Ermittlung des subjektiven [[Grenzpreis]]es des jeweiligen [[Bewertungssubjekt]]es. Bei [[normorientierte Unternehmensbewertung|normorientierten Bewertungen]] werden subjektive Werte zB im Schadenersatzrecht oder auch in der Rechnungslegung (AFRAC 24 (2015) für [[Teilwert]]e herangezogen.<ref>vgl. Bachl (2011), 8</ref> Entscheidungswert und [[Subjektiver Unternehmenswert|subjektiver Wert]] können als Synonyme verwendet werden.
 
Ein Entscheidungswert dient der Entscheidungsvorbereitung für Unternehmenserwerbe oder -verkäufe und hier der Ermittlung des subjektiven [[Grenzpreis]]es des jeweiligen [[Bewertungssubjekt]]es. Bei [[normorientierte Unternehmensbewertung|normorientierten Bewertungen]] werden subjektive Werte zB im Schadenersatzrecht oder auch in der Rechnungslegung (AFRAC 24 (2015) für [[Teilwert]]e herangezogen.<ref>vgl. Bachl (2011), 8</ref> Entscheidungswert und [[Subjektiver Unternehmenswert|subjektiver Wert]] können als Synonyme verwendet werden.

Version vom 4. Februar 2017, 06:19 Uhr

Kurzinfo!

Ein Entscheidungswert dient der Entscheidungsvorbereitung für Unternehmenserwerbe oder -verkäufe und hier der Ermittlung des subjektiven Grenzpreises des jeweiligen Bewertungssubjektes. Bei normorientierten Bewertungen werden subjektive Werte zB im Schadenersatzrecht oder auch in der Rechnungslegung (AFRAC 24 (2015) für Teilwerte herangezogen.[1] Entscheidungswert und subjektiver Wert können als Synonyme verwendet werden.

siehe auch-> Unternehmensbewertung, Bewertungszweck

Literatur

-> bei subjektiver Unternehmenswert

Fachliteratur

  • Bachl (2011), 8
  • Drukarczyk / Schüler (2016), 8
  • Fleischer / Hüttemann (2015), § 10, Rz. 19
  • Mandl / Rabel (1997), 66ff
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 15, 20 ff., 119 ff., 378 ff.

Unterlage(n)

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Bachl (2011), 8